Das Land ist ein guter Arbeitgeber

Die CDU lehnt eine Bürgerversicherung ab, auch durch die Hintertür. Und darum geht es im Kern bei den Initiativen von SPD und SSW über die Einführung einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte. Unser Gesundheitssystem ist leistungsfähig, was sich auch in der Corona-Zeit wieder beeindruckend zeigt. Eine Bürgerversicherung würde keine Stärkung bedeuten“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka im Landtag zu den TOP 5 und 20.

Dass „eigentlich alle Bedenken und Einwände gründlich ausgeräumt sind“, davon könne keine Rede sein. Wichtige Organisationen wie Beamtenbund („massiver Systembruch“), Komba Gewerkschaft, Richterverband, die Versorgungsausgleichkasse der Kommunalverbände in S-H, die kommunalen Spitzenverbände, Landesrechnungshof und Rentenversicherung sähen die Vorschläge skeptisch, zum Teil deutlich ablehnend. Die Pflicht des Dienstherrn zur angemessenen Alimentation, zur Fürsorge und das nur einmalige Wahlrecht bei Beginn einer Beamtenlaufbahn seien besonders gewichtig.

Der Öffentliche Dienst habe mit dem Land einen guten Arbeitgeber und Dienstherren, so Kalinka. Polizei, Justiz und Steuerverwaltung würden durch Neueinstellungen derzeit besonders gestärkt. Familienfreundlichkeit, Arbeitszeitkonten und die Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle seien genauso selbstverständlich wie die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme der Tarifabschlüsse für Beamtinnen und Beamte. Letzteres sei nicht immer so gewesen, erinnerte der Abgeordnete. Nicht zu vergessen die erheblichen Mittel für das dem Land gehörende UKSH mit seinen mehr als 12 000 Beschäftigten.

Mit mehr als 5 Mrd. Euro bedeuteten die Personal- und Pensionskosten des Landes inzwischen 34,7 % des Gesamthaushaltes. Gute Bezahlung, attraktive Arbeitsbedingungen, Fachkräftegewinnung, eine kontinuierliche Neubesetzung altersbedingt freiwerdender Stellen und Aufstiegsmöglichkeiten seien wichtige Punkte für den Öffentlichen Dienst. Nicht möglich sei es allerdings derzeit, die Wochenarbeitszeit zu verkürzen. Kalinka: „Die Schulden des Landes steigen, es werden nicht weniger. Da sind Grenzen für weitere Ausgaben gesetzt. Die Corona-Folgen, aber auch politische Schwerpunkte wie zum Beispiel die Infrastruktur werden uns noch lange finanziell begleiten und beanspruchen. Die finanzielle Lage des Landes Schleswig-Holstein gibt zur Sorge Anlass.

Eine gute vorweihnachtliche Botschaft

Werner Kalinka, Sprecher CDU-Landtagsfraktion für den Öffentlichen Dienst:

„Wie schon in der Landtagsdebatte am 13. November 2019 zum Öffentlichen Dienst von Seiten der Landesregierung der und der CDU-Landtagsfraktion erkennbar war, haben wir die Tür für weitere Gespräche über die Beamtenbesoldung zwecks baldiger Verständigung nicht für geschlossen, sondern weiter offen angesehen. Es ist gut, dass heute ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis erzielt worden ist. Dabei ist das Land den Beamtinnen und Beamten noch einmal entgegen gekommen. Angesichts der Vielzahl der wichtigen Aufgaben und der damit verbundenen Ausgaben sind Land und Kommunen aber auch finanzielle Grenzen gesetzt.

Das Ergebnis ist eine gute vorweihnachtliche Botschaft. Die Vertreter der Beschäftigten haben ein gutes Beispiel dafür gegeben, dass man mit Augenmaß durchaus Gutes erreichen kann. Augenmaß ist keine Schwäche, sondern eine Stärke.“

Eine gute Entscheidung

„Die Übernahme des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienstes für die Beamtinnen und Beamten ist eine gute Entscheidung“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka: „Die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme ist ein gutes Signal für die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes.“

Oberflächlich sei die Aussage der SPD-Landtagsfraktion, dies als „zwingende Pflichtaufgabe“ zu bezeichnen. Kalinka: „Ein Rückblick in vorherige Jahre hätte genügt, um zu sehen, dass dies nicht immer selbstverständlich war. Nicht jede Pressemitteilung, die eine Kür fordert, ist selbst eine solche.“

Lebhafte Debatte zur Krankenversicherung der Beamten

Beamte und Krankenversicherung – ein langweiliges Thema? Keinesfalls, wie die Debatte des Landtages zeigt. Engagiert und temperamentvoll haben wir diskutiert. In meinem Beitrag habe ich deutlich gemacht, dass man nur etwas verändern sollte, wenn dies auch wirklich eine Verbesserung ist. Mehrkosten sind – zumindest zunächst – sicher, wenn es eine Wahlmöglichkeit gibt. Und: Einmal getroffene Entscheidung sind unwiderruflich. Würden Abrechnungen einfacher? Um dies zu erreichen, wäre eine Beihilfe-App gut, statt immer noch die Abrechnungen schriftlich einreichen zu müssen. 2019 wollen wir im Landeshaus darüber sprechen, ob es weitere Veränderungen / Verbesserungen im öffentlichen Dienst geben wird. Auch das Thema Krankenversicherung wird in den Ausschüssen beraten werden.

Unwiderrufliche Entscheidung

Werner Kalinka, Abgeordneter der CDU-Landtagsfraktion, äußerte sich heute (17.01.2019) zum Thema „Gesetzentwurf für pauschale Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamte“:

„Zum Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion (Drs. 19/1138 neu) über die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte ist festzustellen, dass die einmal getroffenen Entscheidung dann unwiderruflich ist. Das hat seine zwei Seiten. Wir werden im Ausschuss darüber im Einzelnen beraten.

Über das Thema des SSW-Antrags zur Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Drs. 19/1070) haben wir ähnlich bereits im zweiten Halbjahr 2017 im Landtag diskutiert. Das Thema ist also nicht neu. Wir werden in 2019 über alle für die Beamtinnen und Beamten relevanten Themen sprechen.“