Offen zum Dialog über die direkte Demokratie

„Wir machen uns Gedanken über die Fortentwicklung der demokratischen Meinungsbildung.“ Mit diesen Worten macht der innenpolitische  Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, MdL, auf ein Positionspapier aufmerksam, in dem eine dezidierte Auseinandersetzung zu Fragen und Forderungen des Mehr Demokratie e.V. stattfindet. Es befindet sich unter dem untenstehenden Link und betrifft auch zwei Volksinitiativen, die sich derzeit in parlamentarischer Beratung befinden.

Kalinka: „Man wird unserer Positionierung entnehmen können, dass wir in mehreren Punkten durchaus offen in die Diskussion gehen. Aber wir müssen auch darauf achten, dass tatsächlich überall mehr Demokratie drin ist, wo „Mehr Demokratie“ draufsteht. Wer das Papier aufmerksam liest, wird feststellen, dass ein pauschales „Dafür“ oder „Dagegen“ in diesen anspruchsvollen Fragestellungen kaum angebracht ist.“

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Die Bürger haben ein Recht darauf, daß ihre Meinung gehört wird

„Die Entscheidungen der Gemeindevertretungen zum Thema Stadtregionalbahn sind bislang ziemlich deutlich. Sie sind nicht für den Bau. Das Votum der Region ist bedeutsam. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass ihre Meinung gehört wird. Bei diesem Thema und natürlich auch bei anderen“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka beim Grünkohlessen der CDU Probsteierhagen im „Irrgarten“. Ortsvorsitzender Klaus Pfeiffer konnte dazu rd. 60 Gäste begrüßen, darunter den CDU-Fraktionsvorsitzenden im Kreistag, Thomas Hansen und die stellv. Schönberger CDU-Ortsvorsitzende Christine Nebendahl.

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Im Dialog mit der Aktionsgemeinschaft „Sophie gegen den Wind“

Logo der Aktionsgemeinschaft „Sophie gegen den Wind“

Gegen die Ausweisung neuer Windeignungsflächen in Neu-Sophienhof (Gemeinde Fargau-Pratjau) hat sich eine Aktionsgemeinschaft – „Sophie gegen den Wind“ (Link zum Facebook-Profil) – gegründet, die Kieler Nachrichten und der Probsteier Herold berichteten.

Kritikpunkt der Aktionsgemeinschaft ist, dass „ihr Wohnbereich laut dem neuen Regionalplan sichelförmig von mehr als 150 Meter hohen Windkraftanlagen eingeschlossen werden soll, die in nur 400 Metern Abstand zu den vorhandenen Häusern errichtet werden dürfen.“

Für etwas Zuversicht konnte der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka bei einem Ortstermin sorgen: „Klar ist, dass nicht gegen den Willen der Gemeinden entschieden wird.“ Der Landesentwicklungsplan sehe einen Anteil von 1,5% der Gesamtfläche Schleswig-Holsteins für Windenergieanlagen vor. Dieser werde mit Sicherheit erreicht, ohne auf Flächen um jeden Preis zurückgreifen zu müssen. Zudem gebe es eindeutige Belastungsgrenzen bezüglich Gesundheitsgefährdung, Lebensqualität oder Wertverlust der Wohnimmobilien.

Bürgerbeteiligung und „eGovernment“ in Schleswig-Holstein

Die Beteiligung der Bürger an öffentlichen Entscheidungsprozessen wird heute mehr denn je gefordert. Weit verbreitet ist auch die Forderung nach mehr „eGovernment“ – dem verstärkten Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel innerhalb und an den Schnittstellen zur Verwaltung. Ein interessantes Beispiel für eine Kombination aus beidem gibt jetzt die Schleswig-Holsteinische Landesregierung.

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Die Energiewende ist ohne Dialog nicht zu schaffen

Der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka in der Debatte des Landtages zu TOP 30, Bürgerbeteiligung im Bereich der erneuerbaren Energien:

„Die Energiewende ist gewollt, von den Menschen im Land, von allen Fraktionen hier im Landtag. Ohne Dialog ist diese allerdings nicht zu schaffen. Wir müssen mitnehmen, wir müssen überzeugen. Deshalb der Antrag von CDU und FDP.

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Bürgerbeteiligung und Streitschlichtung im Bereich der erneuerbaren Energien stärken

Die Fraktionen von CDU und FDP bringen in die kommende Tagung des Landtags einen Antrag ein, mit dem für Schleswig-Holstein neue Wege zur Bürgerbeteiligung und Streitschlichtung im Bereich der Erneuerbaren Energien beschritten werden sollen. Dazu erklären der innenpolitische Sprecher Werner Kalinka, (CDU) und der energiepolitische Sprecher Oliver Kumbartzky (FDP):

Kalinka: „Der Ausbau regenerativer Energien führt bereits heute in nicht wenigen Fällen zu Konflikten. Dies wird in der Tendenz noch zunehmen, auch überregional, wenn es beispielsweise um den Netzausbau geht. Hier ist ein Umdenken im Hinblick auf die Sorgen und Interessen der Menschen angezeigt.“

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Die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung werden nur begrenzt genutzt

In den Schleswig-Holsteinischen Städten mit einer Größe von über 20.000 Einwohnern ist es in den vergangenen 10 Jahren nur zu 22 Bürgerbegehren gekommen. Dies ergab eine Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Werner Kalinka (Drucksache 17/1471).

Kalinka: „Das sind in den Städten über 20.000 Einwohner im Durchschnitt nur etwa zwei Bürger­begehren pro Jahr. Das Ergebnis überrascht angesichts der verbreiteten Forderung nach mehr Mitbestimmung. Man würde eigentlich erwarten, dass die Bürger gerade in den großen Städten mehr Gebrauch von ihren Möglichkeiten machen. In der derzeitigen Diskussion um Politikver­drossenheit und mehr Bürgerbeteiligung kann man deshalb im Moment vor allem eines sagen: Die Bürger sollten Gebrauch von Ihren Rechten und Möglichkeiten machen.“

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Demokratische Mitbestimmung der Bürger

Zu der häufig diskutierten Frage, in welchen Bereichen wir bereits heute auf kommunaler, Landes- und Bundesebene eine direkte Mitbestimmung der Bürger an der politischen Willensbildung haben:

Kommunale Ebene: Gemäß § 16g Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) kann eine Gemeindevertretung mit 2/3-Mehrheit beschließen, dass die Bürger über eine „wichtige“ Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung selbst beschließen. Wenn die Bürger einen solchen Beschluss selbst initiieren wollen (Bürgerbegehren), so gibt ihnen hierzu § 16g Abs. 3 GO das Recht. Das Anliegen müssen 10 % der Bürger unterstützen bzw. unterzeichnen, § 16 g Abs. 4 GO. Eine entsprechende Regelung gilt auch für die Kreise, § 16f Kreisordnung (KrO).

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