Herzlichen Glückwunsch, Daniel Günther!

Mit allen Stimmen der Koalition von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen ist Daniel Günther erneut zum Ministerpräsidenten gewählt worden. Herzlichen Glückwunsch und für die weitere Arbeit alles Gute! Inzwischen wurden auch die Ministerinnen und Minister im Landtag vereidigt – und ein Blumenmeer begleitete die Glückwünsche. Ein schöner Tag, auch für meinen Kollegen Ole Plambeck und mich.

2,2 Mio Euro vom Land für Mönkeberg

Ein wichtiger Tag für Mönkeberg. Ministerpräsident Daniel Günther überreicht Bürgermeisterin Hildegard Mersmann einen Bescheid über eine Zuwendung zur Sanierung der Ölpier in Höhe von 2,2 Mio. Euro. In seiner Ansprache im Zelt an der stürmischen Förde betonte der Ministerpräsident die Bedeutung des Vorhabens. Ich mich für die Förderung eingesetzt. Auch vom Bund erhofft sich Mönkeberg Unterstützung. Die Kosten für die Sanierung werden inzwischen mit rd. 9 Mio. Euro veranschlagt.

Die Richtung stimmt

Ein Paukenschlag war es nicht, was der Ministerpräsident gestern im Landtag zum Lockdown sagte. Es war folgerichtig. Wir haben über die Abwägungen gründlich beraten. Und dies wurde übrigens schon am vergangenen Freitag in der Debatte des Landtages deutlich. Öffnungsschritte bei Familien, Einzelhandel, Schulen, KiTas, Sport, Dienstleistungen sind nötig. Die Krisenlösung wird nur mit den Bürgern Erfolg haben. Regeln nützen wenig, wenn sie nicht eingehalten oder als nicht hinnehmbar angesehen werden. Man muss auch die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sehr im Auge haben. Ein Jahr Pandemie ist bereits eine lange Zeit. Masken, Abstand, Impfen, Tests und frische Luft sind für die weitere Entwicklung von zentraler Bedeutung. Und wenn der Osterurlaub in S-H nicht abgeschrieben ist, so wird doch auch deutlich, in welche Richtung dies zeigt.

Ministerpräsident Günther: Wir wollen Hoffnung geben

Klare Signale zu Corona von Ministerpräsident Daniel Günther. „Die Menschen müssen eine Perspektive haben“, es müsse ein Stufenplan mit einem verständlichen Regelwerk für Inzidenzen entwickelt werden. „Maß und Mitte“ dürften nicht verloren gehen. Keine KiTa-Beiträge werde es für die Zeit geben, wo diese geschlossen seien. Die Regierungserklärung im Landtag:

Mit Stufenplänen aus der Krise – gute Corona-Debatte im Landtag

Eine gute Regierungserklärung des Ministerpräsidenten, eine gute Rede des Oppositionsführers – Daniel Günther und Ralf Stegner zeigten auf, was zu tun ist und wie man in wichtigen Fragen in der Corona-Krise kooperativ im Parlament arbeiten kann. In einem Kurzbeitrag bin ich u. a. auf folgende, mir für die nächste Zeit wichtige Punkte eingegangen: Schutzmasken schnell und günstig, „Inzidenz-Korridore“ bei Stufenplänen nötig, „Notparlament“, Beratungen mit Sachverständigen, Rechte des Parlaments, Landesgesetz zu Corona, Wahlrecht, Gesundheitsämter, wissenschaftliche Untersuchungen, Alten- und Pflegeheime. Der Antrag von Jamaika (Drucksache 19/2722) wurde verabschiedet, der Antrag der SPD (19/2720) wurde in den Sozialausschuss überwiesen.

8 Mio. Euro in 2019 und 2020 für Schönkirchen

Schönkirchen ist seit langem ein starker Wirtschaftsstandort. Eckhard Jensen und seine kommunale Generation haben daran mit weitsichtiger Politik einen erheblichen Anteil. Im Gewerbegebiet sind leistungsfähige Firmen, die vielen Bürgern Arbeitsplätze bieten. Auf einer Fläche von ca. 10 ha ist ein neues Gewerbegebiet entstanden. Das Land förderte 2019 mit 5 Mio. Euro. Für Steuerausfälle durch Corona bei der Gewerbesteuer erhält die Gemeinde in 2020 rd. 3,1 Mio. Euro.

Corona-Eckpunkte für Schleswig-Holstein

In einer von breiter und großer Zustimmung begleiteten Regierungserklärung hat Ministerpräsident Daniel Günther im Landtag Eckpunkte benannt: Länder mit höherer Inzidenz müssen handeln – Klinik-Hilfe des Bundes darf nicht von der Inzidenz abhängig sein, der Bund muss nachsteuern – Lockern und Verschärfen nicht gleich bei geringfügig veränderten Werten („Plausibilität ist das A und O“) – „Was sich auszahlt, ist eine klare Ansage“ – Weihnachten und Silvester keine Sonderregelungen – 2 Tage darf zu Weihnachten bei Familienbesuchen in Hotels übernachtet werden. Und: „Ich sehe von Januar bis Ostern eine Zeit, wo wir noch mehr öffnen können“. Die neue Corona-Verordnung steht ab morgen auf der Homepage der Landesregierung und auf meiner.

Landesregierung setzt Beschlüsse von Bund und Ländern zur weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie um – Anpassung gültig ab 20. April

Die Landesregierung hat zur Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin vom 15. April entsprechende Landesregelungen beschlossen. Eine angepasste Landesverordnung und ein angepasster Erlass regeln die Fortsetzung der Maßnahmen zur Kontakteinschränkungen ab dem 20. April in Schleswig-Holstein. Beides wird unter https://schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse veröffentlicht und ist als Anhang beigefügt.

Ministerpräsident Daniel Günther betont: „Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Menschen in Schleswig-Holstein, die sich seit Wochen an die Kontaktbeschränkungen und strengen Regeln halten. Sie tragen dazu bei, dass Leben gerettet werden können und die Versorgung von Patientinnen und Patienten gelingt. Es ist jetzt wichtig und notwendig, dass wir uns alle konsequent weiterhin an die Vorgaben zur Kontaktbeschränkung halten. Nur dann kann es gelingen, gemeinsam und Schritt für Schritt den jetzt eingeleiteten Weg zu Erleichterungen in ein normaleres Leben weiter zu gehen.“

Gesundheitsminister Heiner Garg: „Die Akzeptanz der bislang getroffenen Maßnahmen und deren disziplinierte Einhaltung durch die Bürgerinnen und Bürger erlauben in einem ersten Schritt auch Erleichterungen für die Menschen im Bereich der Kita Notbetreuung. So können alle berufstätigen Alleinerziehenden die Kita Notbetreuung in Anspruch nehmen. Außerdem werden planbare und aufschiebbare Krankenhausbehandlungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich.“

Das öffentliche Leben kann in der derzeitigen Situation nur Schritt für Schritt wieder hochgefahren werden, um die Krise zu meistern. Welche Stufen der Lockerung dabei wann erfolgen, wird unter Abwägung verschiedener Belange entschieden. Die Aufrechterhaltung des Infektionsschutzes ist dabei maßgeblich. Die Maßnahmen werden fortlaufend evaluiert, um ihre Notwendigkeit, Geltungsdauer ebenso wie ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Die Regelungen der jetzigen Verordnung sind daher vorerst bis zum 3. Mai begrenzt.

Anpassungen zu den bestehenden Regelungen ab 20. April in Schleswig-Holstein, geregelt in Verordnung:

  • Stationäre Verkaufs- und Warenausgabestellen des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern können unter Auflagen geöffnet werden; Die Auflagen betreffen insbesondere die einzuhaltenden Mindestabstände von 1,5 Metern zwischen Personen sowie Hygienemaßnahmen. Diese können beispielsweise mit Hilfe von einfachen Kunden-Leitsystemen durch die Geschäfte ermöglicht werden. Zudem muss die Kundenzahl auf maximal eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche im Ladengeschäft und Vereinzelungsmöglichkeit wartender Kunden vor der Tür durchgeführt werden. In ein 800 qm Geschäft dürfen also z.B. 80 Kunden gleichzeitig. Für die Auslegung des Begriffs der „Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern“ gilt: Maßgeblich für die Berechnung ist die tatsächlich zum Verkauf von Waren genutzte Fläche. Verfügen Geschäfte im Normalbetrieb über eine Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, so ist eine Reduzierung dieser Fläche auf die zulässigen 800 Quadratmeter möglich. Dabei ist die nicht genutzte Verkaufsfläche deutlich und sichtbar von der zulässigen Verkaufsfläche abzugrenzen (zum Beispiel durch Stellwände). Nicht zulässig ist eine Verdichtung der Regale in den geöffneten Verkaufsflächen im Vergleich zum sonstigen „Normalbetrieb“ oder eine Teilung vorhandener Flächen auf mehrere in der Größe zulässige Verkaufsflächen mit unterschiedlichen Zugängen.
  • Vorbestellte Waren können unter Auflagen unabhängig von der Geschäftsgröße abgeholt werden.
  • bei Ladengeschäften mit über 200 Quadratmetern Verkaufsfläche ist die Überwachung der Einhaltung der Auflagen diesbezüglich durch mindestens eine Kontrollkraft erforderlich; ab 600 Quadratmetern Verkaufsfläche ist mindestens eine weitere Kontrollkraft erforderlich.
  • Unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche können unter entsprechenden Auflagen Kraftfahrzeughändler, Fahrradhändler und Buchhandlungen geöffnet werden;
  • Die Betreiber von Einkaufszentren mit jeweils mehr als 10 Geschäftslokalen haben vor Öffnung dem zuständigen Gesundheitsamt ein Gesamthygiene- und Kapazitätskonzept zur Genehmigung vorzulegen und umzusetzen.
  • Die Kommunen haben in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen in ihrem Gebiet mit einer verdichteten Zahl an Geschäftslokalen auf die Verhinderung von Ansammlungen hinzuwirken.
  • Die Verkaufsbereiche von Dienstleistern und Handwerkern können unter entsprechenden Auflagen geöffnet werden;
  • Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen. Möglich ist aber weiterhin der Außerhausverkauf von mitnahmefähige Speisen, jetzt aber ohne die Pflicht zur Vorbestellung. Dementsprechend ist auch der Außerhausverkauf von nicht-ortgebundenen oder mobilen Angeboten wieder zulässig. Diese Anbieter sowie gastronomische Lieferdienste dürfen Leistungen im Rahmen eines Außerhausverkaufs von mitnahmefähigen Speisen für den täglichen Bedarf erbringen, sofern Wartezeiten in der Regel nicht anfallen, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Wartenden sichergestellt ist und ein Verkauf ohne Betretung der gastronomischen Einrichtung möglich ist. Der Verzehr ist im Umkreis von 100 Metern um die gastronomische Einrichtung mit einem Angebot nach Satz 1 untersagt.
  • Tierparks, Wildparks und Zoos können mit Hygienekonzept öffnen;
  • Bibliotheken und Archive können unter entsprechenden Auflagen öffnen. Darüber hinaus müssen Besucherinnen und Besucher mit Kontaktdaten registriert werden. Für Universitätsbibliotheken können die Hochschulen Ausnahmen für Forschende und für Lehrpersonal zulassen, soweit es zur Vorbereitung der Lehre im Sommersemester 2020 erforderlich ist.
  • Abweichend von der gültigen Regelung, dass Anbieter Freizeitaktivitäten weiterhin geschlossen halten müssen, können im Einvernehmen mit dem zuständigen Gesundheitsamt Kinder- und Jugendtreffs und vergleichbare Einrichtungen von durch die kommunale Jugendpflege benannten Jugendlichen zur Betreuung in Gruppen von höchstens 5 Personen zur Verhinderung der Bildung von Ansammlungen oder zur Gewährleistung des Kinder- und Jugendschutzes geöffnet werden.

Geregelt im Erlass, den die Kommunen umsetzen:

  • Ausnahmen vom Betretungsverbot der Schulen bei Abschlussprüfungen;
  • Verlängerung der Notbetreuungsregelungen in Kindertagesstätten und an Schulen bis einschließlich der 6. Jahrgangsstufe. Die Notbetreuung wird insofern neu gefasst, dass die Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden oder Kinder, bei denen ein Elternteil in einem Bereich arbeitet, der für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen notwendig ist, diese in Anspruch nehmen können.
  • Ermöglichung von planbaren und aufschiebbaren Behandlungen in Krankenhäusern, wenn deren voraussichtlicher Verlauf keine Intensivkapazitäten binden wird, die Trennung von Patientenströmen und des Personal im Hinblick auf die Behandlung von Covid-19-Patienten und Nicht-Covid-19-Patienten sichergestellt wird sowie ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist.
  • Neufassung der Quarantäneregelung bei Aufnahme neuer Bewohnerinnen und Bewohner oder die erneute Aufnahme eigener Bewohnerinnen und Bewohner nach Rückkehr von einem zwischenzeitlichen auswärtigen Aufenthalt in einem Krankenhaus. Demnach bedarf es keiner expliziten Quarantäneregelung für diejenigen Patienten, die aus einer für Nicht-Covid-19-Patienten vorgesehenen Station zurückverlegt werden;
  • Angepasste Regelung bei den weiterhin bestehenden Quarantänevorgaben zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und denen von Eingliederungs- und Gefährdetenhilfe bei kurzzeitigem auswärtigen Aufenthalt: Eine Quarantäne ist nicht erforderlich, wenn die Einrichtung vorübergehend zur Inanspruchnahme ambulant erbrachter medizinischer Leistungen verlassen wurde. Ausgenommen von den Quarantäneauflagen sind auch Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen, die in Begleitung von Einrichtungspersonal die Einrichtungen verlassen und nur mit diesem Einrichtungspersonal zielgerichtet oder intensiv Kontakt haben.
  • Explizite Ausnahmeregelung von den bestehenden Quarantänevorgaben bei der Aufnahme in Hospizen;
  • Ebenso können einzelne Einrichtungen der Eingliederungs- oder Gefährdetenhilfe mit Genehmigung des Gesundheitsamtes ausgenommen werden, wenn in ihnen keine vulnerablen Gruppen wohnen;
  • Verweis auf die besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen bei der Prüfungsabnahme an Hochschulen.
  • Die ursprünglich geregelten Betretungsverbote für Personen in bestimmte Einrichtungen, die aus vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebieten nach Schleswig-Holstein eingereist sind, wurden gestrichen, da inzwischen eine grundsätzliche Beschränkung für alle Reiserückkehrer gilt (das RKI hat die Gebietsdefinition aufgegeben).

Wichtiger Hinweis: bestehende Regelungen, soweit nicht geändert, gelten weiterhin. Sie finden diese in der Verordnung und dem Erlass. Dazu zählen unter anderem:

  • Fortschreibung der aktuell geltenden Regelungen zu Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist in der Regel nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und einer weiteren Person gestattet. Kontakte zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und es ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
  • Fortschreibung des Veranstaltungsverbots
  • Fortschreibung der Regelungen zu touristischen Betretungsverboten
  • Fortschreibung der Beschränkungen zu Sport und Freizeitaktivitäten

Hinweis: Befristet vorerst bis zum 3. Mai 2020.

Arbeitsplätze vor Ort sind familienfreundlich

„Es ist gut für Arbeitnehmer und Familien, wenn Arbeiten – Wohnen – Freizeit möglichst dicht beieinander sind. In Schönkirchen wird dafür – seit langem – viel getan. Die Gemeinde ist für Unternehmen und Arbeitsplätze attraktiv, dies wird auch im Land geschätzt. Das neue Gewerbegebiet wird vom Land mit 5 Mio. Euro unterstützt – eine stattliche Summe“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka in seinem Grußwort beim Neujahrsempfang der Gemeinde. Ministerpräsident Daniel Günther hatte den Förderbescheid im August 2019 überreicht.

Aus dem sozialen Bereich hob Kalinka die stärkere Förderung der Familienbildungsstätten hervor, was auch für Schönkirchen positiv sei. Gut für die gesamte Region seien im gesundheitlichen Bereich die Förderungen des Landes für das UKSH mit dreistelligen Millionen-Beträgen und für die Klinik Preetz, die im vergangenen Jahr für die Intensivstation 10 Mio. Euro erhielt. Dies komme Patienten wie Mitarbeitern zu Gute. Kalinka: „Zusammen mit den niedergelassenen Ärzten und unserem Rettungsdienst sind wir im Bereich der gesundheitlichen Sicherheit bei uns gut aufgestellt.“

Erstmals gebe es für Schleswig-Holstein ein KiTa-Gesetz, in dem die Standards, Finanzierung und Höchstbeträge für die Eltern festgelegt würden. Es tritt am 1. August 2020 in Kraft. Kalinka: „Ein faires Modell. Das Land gibt dafür erhebliche Mittel. Wer allerdings mehr will, muss dafür auch als Gemeinde die Kosten übernehmen.“ Im Landtag haben bis auf die SPD-Fraktion alle zugestimmt.

Auf dem Foto (von links): Burkhard Liese (Bürgermeister von Brüel, Partnergemeinde von Schönkirchen), Kai Bellstedt (stellv. Landrat), Ernst-Peter Schütt (Bürgervorsteher), Gerd Radisch (Bürgermeister), Hildegard Mersmann (stellv. Amtsdirektorin), Werner Kalinka (Landtagsabgeordneter), Hans-Herbert Pohl (Amtsvorsteher)