Renten auf Ungerechtigkeiten überprüfen

Ungerechtigkeiten bei der Rente gehören auf den Prüfstand. Dazu zählen Gerechtigkeitslücken bei der Grundrente. Auch sollte das Rentensystem dahingehend überprüft werden, dass bei langfristig Arbeitenden geringe Löhne / Einkommen eine Berücksichtigung in einer Höhe finden, die eine angemessene Alterssicherung sicherstellen.

Und: Die Besteuerung der Renten sollte auf Ungerechtigkeiten überprüft werden. Diese Punkte sind wesentlicher Teil eines Antrages (Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 19/6622), der einstimmig vom Sozialausschuss des Landtages beschlossen worden ist. Eine dauerhaft verlässliche, auf Leistung wie sozialer Notwendigkeit beruhende Rente ist ein Eckpfeiler der solidarischen Gesellschaft. Dies gibt Seniorinnen und Senioren Sicherheit.

Die SPD bewegt sich

„Aus der Diskussion um die Grundrente hat die SPD offenbar gelernt. Während sie damals zunächst noch dafür war, diese bedingungslos auszuzahlen, so spricht sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil jetzt gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen aus. Interessant,“ so der CDU-Sozialpolitiker Werner Kalinka. Heil bezeichnet ein bedingungsloses Grundeinkommen als weder praxisnah noch vernünftig.

Er sei zwar für eine menschenwürdige Grundsicherung, so wird der Minister mit folgendem Zusatz zitiert: „Zugleich muss Arbeit aber einen Unterschied machen – für Lohn und Einkommen wie für die soziale Absicherung.“ Kalinka: „Willkommen bei der CDU, Herr Minister.“

SPD wäre gut beraten, beim Zukunftslabor keinen Streit zu machen

„Sich um die sozialen Sicherungssysteme zu kümmern, ist ein Gebot der Nachhaltigkeit für die Zukunft“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka zur Kritik der SPD am Zukunftslabor und deren Forderung, dafür keine Mittel mehr zur Verfügung zu stellen. Die SPD sei eingeladen, nicht nur an Sitzungen teilzunehmen, sondern auch Vorschläge vorzulegen bzw. mit zu erarbeiten. Kalinka: „Wir werden den SPD-Antrag, der für die Landtagssitzung in dieser Woche eingebracht ist, ablehnen.“

Das lange und zähe Ringen in Berlin um eine Grundrente und deren Ausgestaltungen mache doch mehr als deutlich, wie schwierig es besonders in längerfristigen sozialpolitischen Fragestellungen sei, tragfähige, gerechte und finanziell bezahlbare Lösungen zu finden. Auf eine Prüfung der Bedürftigkeit zu verzichten, wie die SPD dies lange gefordert habe, sei ungerecht. Kalinka: „Leistungen aus der Versichertengemeinschaft oder des Staates, die nicht selbst erworben sind, müssen sich immer dem Maßstab der Begründetheit stellen.“

Umso wichtiger sei, ohne aktuellen Zeitdruck und mit Sachverstand darüber nachzudenken, wie die sozialen Sicherungssysteme sich entwickeln könnten. Wer in die Gesellschaft schaue, könne doch unschwer erkennen, dass es Probleme gebe. Der Abgeordnete: „Probleme zu sehen ist das eine, sie zu lösen das andere. Da kann das Zukunftslabor etwas leisten, zumal auch die Sozialpartner dabei sind. Diese Chance sollte man nicht unversucht lassen. Die SPD-Landtagsfraktion wäre gut beraten, keinen unnötigen Streit zu machen. Ich möchte auch daran erinnern, dass wir in dieser Wahlperiode zu bestimmten Renten-Fragen im Landtag uns angenähert und einen Beschluss gefasst haben.“

Bei der Grundsicherung gilt die Bedürftigkeit

21.300 Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein erhalten Grundsicherung. Rund 613.400 beziehen eine Altersrente der Rentenversicherung. Nach 35 Versicherungsjahren beträgt diese in Schleswig-Holstein durchschnittlich 1.246 Euro, dies ist Platz sieben im Bundesvergleich. Das Saarland liegt mit 1.343 Euro an der Spitze. Rund 650.000 Schleswig-Holsteiner sind älter als 65 Jahre.

Der seniorenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka:

„Die Grundsicherung gewährt Hilfe bei Bedürftigkeit. Aus dem Gedanken der Grundsicherung auf die Grundrente zu folgern, wie es SPD und DGB tun, muss dann auch bedeuten, dort die Bedürftigkeit zum Maßstab zu machen. Alles andere wäre ungerecht. Die SPD ist aufgefordert, ihre Position zu verändern und auch bei der Grundrente dem Grundgedanken zu folgen, nach dem die Regierung ihres Bundeskanzlers Gerhard Schröder 2003 die Grundsicherung auf den Weg gebracht hat. Dies entspricht den Prinzipien der Gerechtigkeit und Solidarität.

Das System der Rente ist geprägt von Vertrauen, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem Grundsatz, dass derjenige, der mehr einzahlt, auch mehr ausgezahlt bekommt. Es ist seit Jahrzehnten wesentliche Säule der Alterssicherung in Deutschland. Auch von daher kann das Thema Grundsicherung nicht mit dem Thema Grundrente gleichgesetzt werden.

Es gibt Härten, von denen besonders Frauen, Geringverdiener oder aus Gesundheitsgründen aus dem Berufsleben Ausgeschiedene betroffen sind. Dies soll in keiner Weise in Frage gestellt werden. Sie benötigen zusätzliche Unterstützung – wie dies in der Vergangenheit ja auch schon geschehen und weiter zusätzlich nötig ist. Die Grundsicherung ist eine Möglichkeit, ihnen zu helfen. Im Landtag haben wir zum Beispiel den Appell an den Bund gerichtet, die Erwerbsminderungsrenten stärker zu erhöhen. Sie liegen mit durchschnittlich rund 750 Euro in einer Höhe, die deutlich zu gering ist.“

Grundrente ist kein Allheilmittel

„Nicht 150 000 Personen, wie von der SPD im Landtag am 14. Februar 2019 behauptet, sondern nur 81 000 Personen würden in Schleswig-Holstein nach dem Heil-Modell eine Grundrente erhalten. Um fast 100 % daneben zu liegen, das zeugt nicht von fundierter Arbeit“, so der seniorenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka. In den „Kieler Nachrichten“ (22. Februar 2019) hatte das Pestel-Institut die Aussagen von Oppositionsführer Dr. Ralf Stegner korrigiert.

Kalinka: „Bei einem so sensiblen Thema wie der Rente zu hohe Erwartungen zu wecken, ist für Betroffene umso enttäuschender. Altersarmut ist ein ernstes Thema, zumal sie zunimmt. Wie ein wirklich helfender, gerechter wie finanzierbarer Weg gefunden werden kann, wird weiterer Diskussionen bedürfen. Das Wort Grundrente ist kein Allheilmittel. Es muss geklärt werden, ob eine Grundrente innerhalb der Rentensystematik bleiben oder eine pauschale Zuwendung sein soll.“

Im Laufe der Landtagsdebatte am 14. Februar 2019 hatte die SPD-Landtagsfraktion übrigens bereits ihren eigenen ursprünglich gestellten Antrag korrigiert, in dem zunächst der Hinweis auf mindestens 35 Beitragsjahre gefehlt hatte, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) es in seinem Vorschlag zur Grundrente verlangt.

Die eigene Renteneinzahlung muss ihren Wert behalten

Altersarmut muss begegnet werden – da sind wir uns einig. Aber auch die eigene Renteneinzahlung muss ihren Wert behalten. Wenn ohne Prüfung der Bedürftigkeit eine Grundrente mit 10% über der Grundsicherung vom Staat bezahlt würde, kann dies zu deutlichen Ungerechtigkeiten führen. 30 – 40 Jahre Beitragsleistung können nicht in etwa so viel wert sein als wenn man wenig oder nichts eingebracht hat. SPD-Chef Stegner musste in der Debatte im Landtag nach meiner Kritik den eigenen Antrag korrigieren! In dem Antrag waren noch nicht einmal 35 Beitragsjahre – wie Bundesarbeitsminister Heil (SPD) es will – als Voraussetzung vorgesehen.