Familienzentren werden unverändert vom Land gefördert

Auch in 2021 werden die Familienzentren vom Land mit 5,5 Mio. Euro so viel erhalten wie 2020. Dies ist im Haushalt des Landes, den wir im Sozial- und Finanzausschuss beraten haben und der öffentlich seit längerem vorliegt, auch genauso vorgesehen. Schade, dass der Schönberger Bürgermeister Peter Kokocinski erklärt, „man bange jedes Mal, ob es weitergeht“. Dies verunsichert, obwohl es dafür keinen Grund gibt. Übrigens: 2016, als die SPD regierte, betrug die Zuwendung 2,5 Mio. Euro. Auch die Mittel für Familienbildungsstätten haben wir erhöht.

Familienzentren werden unverändert vom Land gefördert

Auch in 2021 werden die Familienzentren vom Land so viel erhalten wie in diesem Jahr. Dies ist im Haushalt des Landes, den wir gestern im Sozial- und Finanzausschuss beraten haben und der öffentlich seit längerem vorliegt, so vorgesehen“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Er reagierte auf Äußerungen von Bürgermeister Peter Kokocinski, der zum Schönberger Familienzentrum mit den Worten zitiert wird, „man bange jedes Mal, ob es weitergeht“.

MdL Kalinka: „Das Land stellt für die Familienzentren in Schleswig-Holstein für 2021 eine Summe von 5,5 Mio. Euro einschließlich des Handlungsfeldes Integration zur Verfügung. Die Mittel haben sich seit 2017 verstetigt. 2016, als die SPD noch regierte, waren es übrigens nur 2,5 Mio. Euro. Es gibt keinen Grund, die Haltung des Landes zu problematisieren. Und es wäre besser, dass dies auch deshalb unterbleiben würde, um keine Verunsicherungen zu erzeugen. Und ich möchte zudem darauf hinweisen, dass wir auch die Mittel für Familienbildungsstätten in dieser Wahlperiode erhöht haben. Wir unterstützen die Familien gern und aktiv.“

Badesicherheitsgesetz ist eine vernünftige Grundlage

„Das neuen Regelungen im Badesicherheitsgesetz schaffen eine vernünftige Grundlage zwischen dem Machbaren, dem von der Sicherheit her Erforderlichen und dem, was Gemeinden und anderen Trägern von Badestellen sinnvoller Weise abverlangt werden kann. Und die KN-Umfrage im Kreis Plön zeigt ja, dass dies zumindest mehrheitlich in den Kommunen auch so gesehen wird. Wenn gleichwohl einzelne Bürgermeister dies als nicht ausreichend rechtssicher betrachten, ist das ihre Entscheidung, sie sollten aber nicht das Land verantwortlich machen“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Das Gesetz sei im Landtag einstimmig verabschiedet worden. Schon dies spreche dafür, dass offene Fragen zur Zufriedenheit geregelt worden seien.

Es müsse jedem klar sein, so Kalinka, dass kein Gesetz alle denkbaren Lebensumstände oder vorstellbaren Haftungsmöglichkeiten vollständig rechtssicher erfassen könne. In dem neuen Badesicherheitsgesetz seien Vorschriften und Vorgaben der Rechtsprechung ausgewogen verankert worden. Dadurch werde die Rechts- und Entscheidungssicherheit gefördert.

Kalinka: „Es ist für die kommunale Familie die notwendige Klarheit geschaffen worden, welche Sicherungsmaßnahmen nötig sind. Dies betrifft vor allem die Badeaufsicht, atypische Gefahren für die Badegäste oder wenn es an Strandabschnitten Sondernutzungen oder einen regen Badebetrieb gibt. Auch sind Informationspflichten wie Hinweistafeln oder Kennzeichnungspflichten bei besonderen Gefahrenquellen genannt. Davon ist auch nicht alles neu. Es muss zudem auch klar sein, dass derjenige, der in freier, unberührter Natur badet, dies auch weiterhin auf eigene Gefahr tut.“

Die Zeit der Einsamkeit war lang genug

Es belastet die Bewohner, die Angehörigen und Freunde, die Mitarbeiter,aber auch uns in der politischen Verantwortung sehr, dass seit März die Besuchsmöglichkeiten in den Heimen wegen der hohen Corona-Risiken so eingeschränkt werden mussten. Wir haben seither im Sozialausschuss des Landtags unter meinem Vorsitz immer wieder über die Lage gesprochen. Umso mehr freue ich mich, dass es ab 15. Juni ein Recht auf die Möglichkeit zum Besuch in Alten- und Pflegeheimen gibt. Nachdem vor einiger Zeit bereits die Möglichkeit zum Besuch wieder gegeben war, habe ich Wert darauf gelegt, dass das Ministerium darauf schaut, ob dies auch überall praktiziert wird. Mit der neuen Regelung besteht Klarheit. Wir wissen, dass dies Mehrarbeit bedeutet. Dies muss aber nachrangig sein gegenüber den Rechten der Bewohner. Die Grundrechte gelten selbstverständlich auch für sie. Die Zeit der Einsamkeit war lang genug.

Auf öffentlichen Spielplätzen gilt ein striktes Rauchverbot

Auf öffentlichen Spielplätzen gilt in Schleswig-Holstein, wie in KiTas und Schulen, künftig ein striktes und umfassendes Rauchverbot. Dies beschloss der Sozialausschuss des Landtages ohne Gegenstimmen. Der Landtag wird noch in der Sitzung im Februar endgültig entscheiden.

Der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka sagte, damit sei jetzt für jeden unmissverständlich klar, dass Erwachsene eine Vorbildfunktion hätten und der Schutz der Kinder absolute Priorität habe. In der Nähe von Kindern hätten Zigaretten, Zigarillos und Zigarren nichts zu suchen, was zwar eigentlich selbstverständlich sei, was aber leider bislang wohl nicht immer und überall eingehalten werde.

Nicht in die Gesetzesänderung aufgenommen wurde der Antrag von SPD und SSW, die Kommunen gesetzlich zum Aufstellen von Hinweisschildern zu verpflichten. Kalinka: „Dies geschah auf Wunsch der kommunalen Familie. Nach meiner Überzeugung werden aber auch die Kommunen im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinwirken, dass auf die Einhaltung des Gesetzes geachtet wird.“

Kalinka appelliert, die Einigkeit in der Sache in den Mittelpunkt zu stellen.

Spielstraßen in Gemeinden sind gut

Nach Höhndorf-Gödersdorf sind junge Familien gezogen. Darüber kann man sich nur freuen. Sie haben ein Grundstück in Gödersdorf gekauft. Und damit die Kinder in der Nähe der Häuser spielen können, ist von der Gemeinde von Beginn an festgelegt worden, dass die Straße (Puckscher Hof) verkehrsberuhigt sein soll. Aber dann wurde dies unnötig von der Verkehrsaufsicht des Kreises problematisiert. Als ich auf die Situation angesprochen wurde, habe ich mich mit der Landrätin in Verbindung gesetzt. Kurz danach konnte das Schild angebracht werden. Bürgermeister Marco Eck, Vorgänger Helmut Wichelmann und ich freuen uns mit den Anliegern.

Wir wollen bei der Schwimmhalle weiterkommen

„2020 wollen wir mit dem Thema Schwimmhalle weiterkommen. Ich kann gut verstehen, dass Laboe, wo es seit 50 Jahren eine Schwimmhalle gibt, auch künftig der Standort sein möchte,“ so Landtags- und Kreistagsabgeordneter Werner Kalinka in seinem Grußwort auf dem Neujahrsempfang der Gemeinde, zu dem rund 300 Bürger gekommen waren.

Eine Schwimmhalle im nördlichen Teil des Kreises sei ein erheblicher Attraktivitätsfaktor für den Tourismus. Es sei auch sehr wichtig, dass möglichst alle Kinder das Schwimmen lernten. Dafür brauche man Kapazitäten in Schwimmhallen. Der Kreis habe bereits rd. 1,5 Mio. Euro für den Bau einer Schwimmhalle zugesagt.

Noch in diesem Jahr würden in der Probstei Anruf-Linien-Fahrten (ALFA) angeboten. Die Mittel seien vom Kreistag bereitgestellt. Zu bestimmten Zeiten, wenn Busse nicht fahren, könne nach vorheriger Anmeldung ein Taxi bestellt werden. Bezahlt werden müsse aber nur der Preis einer Busfahrt. Der Abgeordnete: „Ein sehr attraktives System, gerade für Ältere, abends und an Wochenenden. Zum Beispiel für Fahrten zur Schwimmhalle oder Veranstaltungen der „Lachmöwen.“ Auch das Land hat seine finanzielle Unterstützung beim ÖPNV verstärkt.

KiTa-Reform wurde im breiten Dialog erarbeitet

Der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka weist die Kritik des Bürgermeisters von Schönkirchen, Gerd Radisch am Verfahren zum KiTa-Gesetz entschieden zurück. Der Vorwurf, die Gemeinden seien „unter Zeitdruck gesetzt“ worden und „es gebe im Grunde keine Vorbereitungszeit“, sei absurd. Dies gelte auch für die Aussage, die Kommunen seien „nicht eingebunden“ gewesen. (KN 10. Jan. 2020, Besuch der SPD-Landesvorsitzenden Serpil Midyatli im AWO-Kinderhaus in Schönkirchen).

Kalinka: „Seit Herbst 2017 wurde das Thema beraten, ist bekannt, dass ein Gesetz kommt. Die Notwendigkeit, endlich das Gestrüpp von Regelungen durch ein Gesetz zu beenden, war und ist weithin unstrittig. Die kommunalen Landesverbände sind von Beginn an informiert, damit auch die Gemeinden. Es hat Gespräche, öffentliche schriftliche wie mündliche Anhörungen, Infos, Schreiben, Homepage-Darstellungen und Veranstaltungen wie mit Staatssekretär Dr. Matthias Badenhop im September 2019 in Probsteierhagen oder beim Gemeindetag in Wankendorf gegeben. Jederzeit wäre es zudem möglich gewesen, das Gespräch zu suchen. Mehr Transparenz geht kaum.“

Wenn zudem zu hohe KiTa-Kosten für die Gemeinde von Herrn Radisch beklagt werden, so sollte er sich doch zunächst vor Ort um Klärung bemühen. In der Pressemitteilung der SPD Kreis Plön vom 11. Januar 2020 zum Besuch der SPD-Landesvorsitzenden und des Bürgermeisters wird der Leiter des AWO-Kinderhauses, Andreas Boer, dahingehend zitiert, das neue KiTa-Gesetz beinhalte nur Mindeststandards, die Qualitätsverbesserungen blieben „hinter den Erwartungen zurück“. Kalinka: „Wenn dies so gesehen wird, dann würden die KiTa-Kosten noch weiter steigen. Daran müssten sich auch die Gemeinden beteiligen. “ Das Land beteilige sich schon jetzt mit erheblichen Beträgen.

Im Landtag hatte nur die SPD-Fraktion im Dezember 2018 gegen das neue KiTa-Gesetz gestimmt, das am 1. August 2020 in Kraft tritt.

Arbeitsplätze vor Ort sind familienfreundlich

„Es ist gut für Arbeitnehmer und Familien, wenn Arbeiten – Wohnen – Freizeit möglichst dicht beieinander sind. In Schönkirchen wird dafür – seit langem – viel getan. Die Gemeinde ist für Unternehmen und Arbeitsplätze attraktiv, dies wird auch im Land geschätzt. Das neue Gewerbegebiet wird vom Land mit 5 Mio. Euro unterstützt – eine stattliche Summe“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka in seinem Grußwort beim Neujahrsempfang der Gemeinde. Ministerpräsident Daniel Günther hatte den Förderbescheid im August 2019 überreicht.

Aus dem sozialen Bereich hob Kalinka die stärkere Förderung der Familienbildungsstätten hervor, was auch für Schönkirchen positiv sei. Gut für die gesamte Region seien im gesundheitlichen Bereich die Förderungen des Landes für das UKSH mit dreistelligen Millionen-Beträgen und für die Klinik Preetz, die im vergangenen Jahr für die Intensivstation 10 Mio. Euro erhielt. Dies komme Patienten wie Mitarbeitern zu Gute. Kalinka: „Zusammen mit den niedergelassenen Ärzten und unserem Rettungsdienst sind wir im Bereich der gesundheitlichen Sicherheit bei uns gut aufgestellt.“

Erstmals gebe es für Schleswig-Holstein ein KiTa-Gesetz, in dem die Standards, Finanzierung und Höchstbeträge für die Eltern festgelegt würden. Es tritt am 1. August 2020 in Kraft. Kalinka: „Ein faires Modell. Das Land gibt dafür erhebliche Mittel. Wer allerdings mehr will, muss dafür auch als Gemeinde die Kosten übernehmen.“ Im Landtag haben bis auf die SPD-Fraktion alle zugestimmt.

Auf dem Foto (von links): Burkhard Liese (Bürgermeister von Brüel, Partnergemeinde von Schönkirchen), Kai Bellstedt (stellv. Landrat), Ernst-Peter Schütt (Bürgervorsteher), Gerd Radisch (Bürgermeister), Hildegard Mersmann (stellv. Amtsdirektorin), Werner Kalinka (Landtagsabgeordneter), Hans-Herbert Pohl (Amtsvorsteher)

SPD und KiTa-Reform: Wenn 2 und 2 nicht mehr 4, sondern 5 sind

Die KiTa-Reform ist im Landtag beschlossen, sie tritt zum 1. August 2020 in Kraft. Nur die SPD stimmt dagegen. Eltern werden entlastet, die Qualität wird gesteigert, ein Teil der Kommunen wird entlastet. Wo das nicht der Fall ist, ist zu schauen, was dafür der Grund ist. Wirklich dürftig, was die SPD im Parlament in der Debatte gezeigt hat. Dort wäre der Ort gewesen, Alternativen und deren Finanzierbarkeit darzulegen. Nichts dergleichen. Ich habe dazu im Landesparlament deutlich meine Meinung gesagt: