Land stellt dem Kreis 106.600 Euro zur Linderung sozialer Notlagen zur Verfügung

„Träger sozialer Einrichtungen, die sich um Menschen in Notlagen kümmern, können ab sofort bei den Kreisen und kreisfreien Städten Förderungen beantragen. Für den Kreis Plön stehen 106.600 Euro vom Land zur Verfügung. Dies kommt besonders den Tafeln und der Hilfe für Obdachlose zugute. Aber auch andere Hilfen, mit denen soziale Härtefälle und menschliche Notlagen gelindert werden, können aus dem Fonds zur Abdeckung sozialer Härten unterstützt werden“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Der Fonds umfasst landesweit 3 Mio. Euro.

Kalinka: „Ich freue mich sehr, dass diese Hilfe, für die wir uns seit einiger Zeit eingesetzt haben, nun konkret anläuft. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 15. März 2020 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Sie unterstützt die großartigen Initiativen und Hilfen, die in diesem Bereich stattfinden. Tafeln können dadurch Lebensmittel einkaufen. Dies wird helfen, die zum Teil weniger gewordenen Lebensmittelspenden aufzufangen und bietet Tafeln die Möglichkeit, unter Einhaltung der notwendigen Abstands- und Hygieneregeln ihre gewohnte Arbeit fortzusetzen.“

Gefördert werden können auch medizinische Leistungen für Personen ohne regulärem Zugang zum Gesundheitssystem. Der Abgeordnete: „Eine wichtige Regelung, die es ermöglicht, medizinisch zu helfen, auch wenn keine Krankenversicherung vorliegt.“

Landesregierung setzt Beschlüsse von Bund und Ländern zur weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie um – Anpassung gültig ab 20. April

Die Landesregierung hat zur Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin vom 15. April entsprechende Landesregelungen beschlossen. Eine angepasste Landesverordnung und ein angepasster Erlass regeln die Fortsetzung der Maßnahmen zur Kontakteinschränkungen ab dem 20. April in Schleswig-Holstein. Beides wird unter https://schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse veröffentlicht und ist als Anhang beigefügt.

Ministerpräsident Daniel Günther betont: „Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Menschen in Schleswig-Holstein, die sich seit Wochen an die Kontaktbeschränkungen und strengen Regeln halten. Sie tragen dazu bei, dass Leben gerettet werden können und die Versorgung von Patientinnen und Patienten gelingt. Es ist jetzt wichtig und notwendig, dass wir uns alle konsequent weiterhin an die Vorgaben zur Kontaktbeschränkung halten. Nur dann kann es gelingen, gemeinsam und Schritt für Schritt den jetzt eingeleiteten Weg zu Erleichterungen in ein normaleres Leben weiter zu gehen.“

Gesundheitsminister Heiner Garg: „Die Akzeptanz der bislang getroffenen Maßnahmen und deren disziplinierte Einhaltung durch die Bürgerinnen und Bürger erlauben in einem ersten Schritt auch Erleichterungen für die Menschen im Bereich der Kita Notbetreuung. So können alle berufstätigen Alleinerziehenden die Kita Notbetreuung in Anspruch nehmen. Außerdem werden planbare und aufschiebbare Krankenhausbehandlungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich.“

Das öffentliche Leben kann in der derzeitigen Situation nur Schritt für Schritt wieder hochgefahren werden, um die Krise zu meistern. Welche Stufen der Lockerung dabei wann erfolgen, wird unter Abwägung verschiedener Belange entschieden. Die Aufrechterhaltung des Infektionsschutzes ist dabei maßgeblich. Die Maßnahmen werden fortlaufend evaluiert, um ihre Notwendigkeit, Geltungsdauer ebenso wie ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Die Regelungen der jetzigen Verordnung sind daher vorerst bis zum 3. Mai begrenzt.

Anpassungen zu den bestehenden Regelungen ab 20. April in Schleswig-Holstein, geregelt in Verordnung:

  • Stationäre Verkaufs- und Warenausgabestellen des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern können unter Auflagen geöffnet werden; Die Auflagen betreffen insbesondere die einzuhaltenden Mindestabstände von 1,5 Metern zwischen Personen sowie Hygienemaßnahmen. Diese können beispielsweise mit Hilfe von einfachen Kunden-Leitsystemen durch die Geschäfte ermöglicht werden. Zudem muss die Kundenzahl auf maximal eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche im Ladengeschäft und Vereinzelungsmöglichkeit wartender Kunden vor der Tür durchgeführt werden. In ein 800 qm Geschäft dürfen also z.B. 80 Kunden gleichzeitig. Für die Auslegung des Begriffs der „Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern“ gilt: Maßgeblich für die Berechnung ist die tatsächlich zum Verkauf von Waren genutzte Fläche. Verfügen Geschäfte im Normalbetrieb über eine Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, so ist eine Reduzierung dieser Fläche auf die zulässigen 800 Quadratmeter möglich. Dabei ist die nicht genutzte Verkaufsfläche deutlich und sichtbar von der zulässigen Verkaufsfläche abzugrenzen (zum Beispiel durch Stellwände). Nicht zulässig ist eine Verdichtung der Regale in den geöffneten Verkaufsflächen im Vergleich zum sonstigen „Normalbetrieb“ oder eine Teilung vorhandener Flächen auf mehrere in der Größe zulässige Verkaufsflächen mit unterschiedlichen Zugängen.
  • Vorbestellte Waren können unter Auflagen unabhängig von der Geschäftsgröße abgeholt werden.
  • bei Ladengeschäften mit über 200 Quadratmetern Verkaufsfläche ist die Überwachung der Einhaltung der Auflagen diesbezüglich durch mindestens eine Kontrollkraft erforderlich; ab 600 Quadratmetern Verkaufsfläche ist mindestens eine weitere Kontrollkraft erforderlich.
  • Unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche können unter entsprechenden Auflagen Kraftfahrzeughändler, Fahrradhändler und Buchhandlungen geöffnet werden;
  • Die Betreiber von Einkaufszentren mit jeweils mehr als 10 Geschäftslokalen haben vor Öffnung dem zuständigen Gesundheitsamt ein Gesamthygiene- und Kapazitätskonzept zur Genehmigung vorzulegen und umzusetzen.
  • Die Kommunen haben in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen in ihrem Gebiet mit einer verdichteten Zahl an Geschäftslokalen auf die Verhinderung von Ansammlungen hinzuwirken.
  • Die Verkaufsbereiche von Dienstleistern und Handwerkern können unter entsprechenden Auflagen geöffnet werden;
  • Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen. Möglich ist aber weiterhin der Außerhausverkauf von mitnahmefähige Speisen, jetzt aber ohne die Pflicht zur Vorbestellung. Dementsprechend ist auch der Außerhausverkauf von nicht-ortgebundenen oder mobilen Angeboten wieder zulässig. Diese Anbieter sowie gastronomische Lieferdienste dürfen Leistungen im Rahmen eines Außerhausverkaufs von mitnahmefähigen Speisen für den täglichen Bedarf erbringen, sofern Wartezeiten in der Regel nicht anfallen, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Wartenden sichergestellt ist und ein Verkauf ohne Betretung der gastronomischen Einrichtung möglich ist. Der Verzehr ist im Umkreis von 100 Metern um die gastronomische Einrichtung mit einem Angebot nach Satz 1 untersagt.
  • Tierparks, Wildparks und Zoos können mit Hygienekonzept öffnen;
  • Bibliotheken und Archive können unter entsprechenden Auflagen öffnen. Darüber hinaus müssen Besucherinnen und Besucher mit Kontaktdaten registriert werden. Für Universitätsbibliotheken können die Hochschulen Ausnahmen für Forschende und für Lehrpersonal zulassen, soweit es zur Vorbereitung der Lehre im Sommersemester 2020 erforderlich ist.
  • Abweichend von der gültigen Regelung, dass Anbieter Freizeitaktivitäten weiterhin geschlossen halten müssen, können im Einvernehmen mit dem zuständigen Gesundheitsamt Kinder- und Jugendtreffs und vergleichbare Einrichtungen von durch die kommunale Jugendpflege benannten Jugendlichen zur Betreuung in Gruppen von höchstens 5 Personen zur Verhinderung der Bildung von Ansammlungen oder zur Gewährleistung des Kinder- und Jugendschutzes geöffnet werden.

Geregelt im Erlass, den die Kommunen umsetzen:

  • Ausnahmen vom Betretungsverbot der Schulen bei Abschlussprüfungen;
  • Verlängerung der Notbetreuungsregelungen in Kindertagesstätten und an Schulen bis einschließlich der 6. Jahrgangsstufe. Die Notbetreuung wird insofern neu gefasst, dass die Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden oder Kinder, bei denen ein Elternteil in einem Bereich arbeitet, der für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen notwendig ist, diese in Anspruch nehmen können.
  • Ermöglichung von planbaren und aufschiebbaren Behandlungen in Krankenhäusern, wenn deren voraussichtlicher Verlauf keine Intensivkapazitäten binden wird, die Trennung von Patientenströmen und des Personal im Hinblick auf die Behandlung von Covid-19-Patienten und Nicht-Covid-19-Patienten sichergestellt wird sowie ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist.
  • Neufassung der Quarantäneregelung bei Aufnahme neuer Bewohnerinnen und Bewohner oder die erneute Aufnahme eigener Bewohnerinnen und Bewohner nach Rückkehr von einem zwischenzeitlichen auswärtigen Aufenthalt in einem Krankenhaus. Demnach bedarf es keiner expliziten Quarantäneregelung für diejenigen Patienten, die aus einer für Nicht-Covid-19-Patienten vorgesehenen Station zurückverlegt werden;
  • Angepasste Regelung bei den weiterhin bestehenden Quarantänevorgaben zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und denen von Eingliederungs- und Gefährdetenhilfe bei kurzzeitigem auswärtigen Aufenthalt: Eine Quarantäne ist nicht erforderlich, wenn die Einrichtung vorübergehend zur Inanspruchnahme ambulant erbrachter medizinischer Leistungen verlassen wurde. Ausgenommen von den Quarantäneauflagen sind auch Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen, die in Begleitung von Einrichtungspersonal die Einrichtungen verlassen und nur mit diesem Einrichtungspersonal zielgerichtet oder intensiv Kontakt haben.
  • Explizite Ausnahmeregelung von den bestehenden Quarantänevorgaben bei der Aufnahme in Hospizen;
  • Ebenso können einzelne Einrichtungen der Eingliederungs- oder Gefährdetenhilfe mit Genehmigung des Gesundheitsamtes ausgenommen werden, wenn in ihnen keine vulnerablen Gruppen wohnen;
  • Verweis auf die besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen bei der Prüfungsabnahme an Hochschulen.
  • Die ursprünglich geregelten Betretungsverbote für Personen in bestimmte Einrichtungen, die aus vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebieten nach Schleswig-Holstein eingereist sind, wurden gestrichen, da inzwischen eine grundsätzliche Beschränkung für alle Reiserückkehrer gilt (das RKI hat die Gebietsdefinition aufgegeben).

Wichtiger Hinweis: bestehende Regelungen, soweit nicht geändert, gelten weiterhin. Sie finden diese in der Verordnung und dem Erlass. Dazu zählen unter anderem:

  • Fortschreibung der aktuell geltenden Regelungen zu Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist in der Regel nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und einer weiteren Person gestattet. Kontakte zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und es ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
  • Fortschreibung des Veranstaltungsverbots
  • Fortschreibung der Regelungen zu touristischen Betretungsverboten
  • Fortschreibung der Beschränkungen zu Sport und Freizeitaktivitäten

Hinweis: Befristet vorerst bis zum 3. Mai 2020.

Super, UKSH!

„Spätestens jetzt in der dramatischen Corona-Krise wird für jedermann deutlich: Das UKSH ist für die medizinische Versorgung in Schleswig-Holstein von allergrößter Bedeutung. Dass es dem UKSH gelingt, bis Mitte April 2020 die intensivmedizinischen Kapazitäten um 110 Prozent = 190 Betten zu steigern, ist Spitze“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Der Leitung des Hauses und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebühre großer Dank und Anerkennung.

Kalinka: „Wir haben mit dem 1 Milliarde-Euro-Investitionsprogramm, den 40 Mio. Euro für Neubauten bei der Intensivmedizinischen Ausstattung, den baulichen Verbesserungen, personellen und strukturellen Zusagen wie dem Vermeiden des Streiks seitens des Landes geholfen, dass das UKSH die Spitzenmedizin ausbauen und verstärken kann. Wie wichtig dies ist, sehen wir gerade in dieser Zeit der schweren vor allem gesundheitlichen Belastungen für die Bürger und das Land.“

Es sei auch beindruckend, wie das UKSH weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt auf den Einsatz in der Intensivmedizin vorbereite. Dies gelte auch für die Unterstützung in der Pflege durch Medizinstudierende. Kalinka: „Zudem haben sich 1200 Freiwillige gemeldet, um zu helfen. Das UKSH organisiert derzeit, wie dies am besten geschehen kann. Eine sehr beeindruckende Resonanz und ein guter Indikator für die Hilfsbereitschaft in dieser Zeit der schweren Prüfungen.

Corona-Krise / Tagestourismus: Es geht in die richtige Richtung

Landtagsabgeordneter Werner Kalinka:

„Die umfangreichen präventiven Maßnahmen für das nächste Wochenende und zu Ostern in den Schwerpunkt-Orten des Tourismus zeigen doch, wie die Tourismus-Lage bei uns ist, wenn das Wetter schön ist. Die Polizeiführung sollte mit Blick auf die beiden vergangenen Wochenenden nicht versuchen, dies zu beschönigen. Eine einzelne Aussage einer ohnehin im Einsatz befindlichen Streife sagt wenig darüber aus, wie die Gesamtlage in den Orten an der Ostsee um Kiel war. Was ich von den kommunalen Vertretern gehört und was ich selbst gesehen habe, ist deutlich: Es war zu viel los. Daraus erklärt sich ja auch, warum jetzt mehr geschehen soll.

Obwohl es an dem Wochenende des 22./23. März 2020 eine Allgemeinverfügung des Kreises Plön mit einer Frist zum Verlassen des Kreises Plön gegeben habe, ist mir nicht bekannt, dass die Polizei neben dem normalen Dienst besondere Anstrengungen unternommen hat, um dazu beizutragen, die Allgemeinverfügung umzusetzen. Beispielsweise wäre es eine Möglichkeit gewesen, Zweitwohnungsnutzer durch Lautsprecheransagen der Polizei auf die Situation aufmerksam zu machen, wie ich es an dem Sonntag angeregt hatte. Dies war von den Verwaltungen und Bürgermeistern an diesem Wochenende wohl kaum auch noch leistbar.

In anderen Teilen in Schleswig-Holstein war die Polizei präsenter als im Kreis Plön, siehe zum Beispiel im Kreis Pinneberg.

Wenn jetzt das Augenmerk deutlicher darauf gerichtet wird, auch bei uns in der schweren Zeit der Corona-Krise nicht angemessenen Tagestourismus zu unterbinden, ist dies der richtige Weg. Ich habe darüber auch mit der Landesregierung gesprochen. Es soll mehr Polizei präsent sein.“

Es geht um den bestmöglichen Schutz

Das schöne Wetter am Wochenende hat wieder gezeigt, dass dann auch ein reger Tagestourismus an der Ostsee herrscht. Hinzu kommt, dass Wochenendhäuser und Zweitwohnungen zum Teil genutzt werden. Wie viele es genau sind, lässt sich nicht sagen, da es nach meiner Kenntnis in unserem Raum keine Kontrollen gab. Es gab zwischen Laboe und Schönberg aber zahlreiche Autos, die kein Plöner Kennzeichen hatten.

Samstagnachmittag, 28. März 2020: Reges Leben zwischen Laboe und Schönberger Strand. Cafés und Restaurants (allenfalls „Außerhauservice“) sind zu, viele Gäste / Spaziergänger sind da. Die Mehrzahl der zahlreichen Autos, so mein Eindruck, haben kein Plöner Kennzeichen. Ansonsten: Kiel, HH, Hamburger Umland, Kennzeichen aus anderen Kreisen in Schleswig-Holstein, aber auch aus anderen Bundesländern. Viele Besucher gehen an den Stränden spazieren, fast immer nur zu zweit. Sehr diszipliniert auch die Radfahrer. In den Wochenendhausgebieten, vor allem in Einzelhäusern, sind nicht wenige Bewohner, die Sonne und Freizeit genießen. Zum Teil mit Kennzeichen von auswärts.

In Laboe parken am Sonntagnachmittag eine Reihe von Autos in der Strandstraße, die am Tag zuvor noch nicht da waren. Zahlreiche Kite-Surfer sind zu sehen. Nicht wenige Nicht-PLÖ-Kennzeichen, auch Kennzeichen von außerhalb Schleswig-Holsteins. Nicht gesperrte Parkplätze sind gut gefüllt. Es wird berichtet, dass der Fördewanderweg gut genutzt wird.

Selbst wenn man ein Viertel der Nicht-PLÖ-Kennzeichen für Dienstwagen, Nicht-Ummeldungen oder Notfälle veranschlagt, bleibt eine hohe Zahl anderer Besucher.

Aus Mönkeberg ist von Partys am Strand zu hören. Ansprachen kommunaler Vertreter oder der Polizei zeigen offenbar keine dauerhafte Wirkung. Sanktionen durch die Polizei finden nicht statt.

Besondere Kontrollen sind in unserer Region weder von der Polizei noch von den Amtsverwaltungen / Ordnungsämtern bekannt. Von letzteren ist zu hören, sie seien nicht mehr realistisch durchführbar.

Unsere Region ist als Urlaubs- und Zweitwohnungssitz außerordentlich beliebt. Das hat auch damit etwas zu tun, dass Einheimische und Gäste in aller Regel ein sehr gutes Verhältnis zueinander haben. Wir pflegen mit unseren Gästen einen guten, höflichen Umgang.

Zu pauschaler Kritik am Umgang mit Zweitwohnungseigentümern gibt es keinen berechtigten Anlass. Es gibt gerade auch in der Corona-Zeit immer mal wieder einzelne Beispiele nicht guten Verhaltens. Dies gibt es aber in verschiedene Richtungen. Es ist nicht gut, vorrangig den Blick auf Einheimische zu richten und den Eindruck zu erwecken, als liege dort ein wirkliches Problem.

Es dürfte im Kreis Plön mindestens 5000 Zweitwohnungen – an der Ostsee auch in Hochhäusern und zum Teil in beengten Situationen – geben. Dies bedeutet, dass potentiell eine größere Zahl von Bürgern, auch aus Risikogruppen, ggf. gesundheitlich mehr versorgt werden müsste und die Ansteckungsgefahr abgewogen werden muss. Schutzmaßnahmen bei uns sind keine Hamburg-unfreundliche Haltung.

Der Kreis Plön liegt bei Kreisen und Städten im landesweiten Vergleich des Corona-Risikos im oberen Bereich, bis Sonntag sogar an der dritten Risiko-Position. Alle Maßnahmen, die derzeit ergriffen wurden und werden, müssen sich an dem Ziel orientieren, wie der bestmögliche Schutz der Bürger im Verhältnis zu Einschränkungen erreicht werden kann. Dieser Maßstab gilt auch für Touristen.

Wir stehen auch jetzt voll hinter dem UKSH!

„Uns ist daran gelegen, dass es am UKSH nicht zu einem Streik kommt. Wir möchten eine möglichst rasche Einigung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten eine hoch engagierte Arbeit für eine bestmögliche Krankenversorgung. Dem UKSH kommt als einzigem Maximalversorger in Schleswig-Holstein eine besonders bedeutsame Aufgabe bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten zu.

Dankbar sind wir, dass verdi bereits zugesagt hat, im Fall der Ausweitung des Corona-Virus von einem Streik Abstand zu nehmen.

Wir unterstützen alle Bemühungen, zu Lösungen zu kommen. Dies betrifft mehr Mitarbeiter vor allem in der Pflege, die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen, Entlastungen am Arbeitsplatz und der Abbau der Probleme, die im Zuge des Umbaus und Umzuges des UKSH noch nachwirken.

Vorstand, Landesregierung, Gewerkschaft und Personalräte sollten am Tisch des Dialogs versuchen, zu Lösungen zu kommen. Schon beim „Zukunftspakt UKSH“ hat der Landtag sich stark engagiert, um das UKSH kurz-, mittel- und langfristig zu unterstützen. Wir stehen auch jetzt voll hinter dem UKSH.“

UKSH: Miteinander sprechen!

„So tief können und sollten keine Gräben sein, dass man nicht weiter miteinander spricht“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka zur Situation am UKSH zwischen Vorstand, verdi und Personalräten. Der Dialog liege im Interesse der Patienten, der Beschäftigten wie auch des Hauses.

Kalinka: „Es schmerzt, dass es kurze Zeit nach Verabschiedung des Zukunftspaktes UKSH eine solch schwierige Situation gibt. Mit dem Zukunftspakt hat das Land mehr als deutlich gemacht, sie wichtig ihm das UKSH, eine gute Patientenversorgung und gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter sind. Fast eine Milliarde Euro garantierte Finanzunterstützung – das ist nun wirklich keine Kleinigkeit, zumal auch der Landtag bekundet hat, dass diese Zusage nicht an Wahlperioden gebunden ist.“

Auch die politischen Vertreter aus Regierung und Parlament seien zum Dialog bzw. zu dessen Begleitung bereit, so Kalinka. Dies sei durch ihre Anwesenheit bei der gestrigen verdi-Kundgebung vor dem Landeshaus ja auch deutlich sichtbar geworden.

Hilfreich sei es, möglichst rasch eine belastbare Analyse zu haben, wo die derzeitigen Schwachstellen in welcher Größenordnung lägen. Dies gelte sowohl für die personellen Besetzungen auf den Stationen wie Probleme infolge des Neu- bzw. Umbaus und in Abläufen des Hauses. Zudem müsse real betrachtet werden, wo in welchem Zeitraum neue Mitarbeiter gewonnen werden könnten. Hinzu komme sollte eine deutliche Verstärkung der Ausbildungskapazitäten, um längerfristig den Bedarf am UKSH wie an anderen Kliniken decken zu können.

Kalinka: „Die Suche nach einer Lösung kann nur im Miteinander liegen. Den Alarmruf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir verstanden.“

Auch Leid und Unrecht bei der „Kindererholung“ aufarbeiten!

Es ist schlimm, was ein Teil der Kinder in den 50er bis 80er Jahren in „Kindererholungsstätten“ erlebte. Auch in Schleswig-Holstein. Sie sollten sich erholen, gesundheitlich stärken – und wurden tatsächlich erniedrigt, eingeschüchtert, verletzt, traumatisiert. Wir sind uns im Landtag einig: Auch dieses Leid und Unrecht muss voll aufgearbeitet werden, wie wir dies bereits bei den Heimkindern versuchen:

Zahl der berufsbedingten Krebserkrankungen erschreckend hoch

„Rd. 79.000 Betriebe mit etwa 1 Mio. Beschäftigten (2018 waren es 984.620) sind in Schleswig-Holstein vom Sozialministerium und von der staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (STAUK) auf Arbeits- und Gesundheitsschutz zu überwachen. Dabei sind mindestens 44 Gesetze und Verordnungen zu beachten. Schriftliche Berichte, Dokumentationen und Statistiken gehören zum Standard der Arbeit. Im Einzelfall ist sorgfältig zu kontrollieren und ist bei Verstößen abzuwägen, welches Mittel zwischen Beratung, Anordnung, Bußgeld und Strafanzeige das angemessene ist. Die Antwort auf die Große Anfrage zeigt, dass von den Behörden viel geleistet wird, zumal die technischen Entwicklungen in den Unternehmen wie Behörden und die Digitalisierung immer schneller vorangehen“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka in der Debatte des Landtages.

Erschreckend hoch sei die Zahl von Krebsfällen. Aus dem Bericht: „In den Jahren 2016 und 2017 wurden in Schleswig-Holstein 716 Fälle angezeigt, in denen der Verdacht auf eine berufsbedingte Krebserkrankung besteht. Außerdem wurde in diesem Zeitraum in 312 Fällen anerkannt, dass eine berufsbedingte Krebserkrankung vorliegt. Diese verlaufen oft tödlich.“ Kalinka: „Jede Erkrankung ist eine zu viel. Hier muss mehr geschehen, um Arbeitnehmer wirksamer zu schützen.“

Es gebe eine Reihe von Gesundheitsrisiken, den Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt seien. Der Bericht benenne dies deutlich. An der Spitze stünden lärmbedingte Erkrankungen, Schäden an der Lunge (vor allem Asbest bedingt) und der Haut durch UV-Strahlung.

Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit der Behörden seien Verstöße in der Fleischindustrie und die Überprüfung von Biogasanlagen, von denen es in Schleswig-Holstein rd. 560 gibt. Auch die Überwachung von Baustellen werde wieder verstärkt wahrgenommen. Kalinka: „Auch das sind richtige Schwerpunkte. Mit Verstößen in der Fleischindustrie beschäftigen wird uns seit längerem auch im Sozialausschuss und werden die laufende Anhörung genau auswerten.“

Video: Offener Kanal Kiel

Auch späte Aufklärung ist möglich

Zu dem Zwischenbericht über den Medikamentenversuchen an Heimkindern äußert sich der CDU-Fachsprecher Werner Kalinka heute in Kiel:

„Der dem Sozialausschuss am Donnerstag (9. Januar 2020) vorgelegte Zwischenbericht zum Schicksal von Heimkindern ist erschütternd: Medikamente wurden verwendet, ohne zugelassen gewesen zu sein und um Geld zu sparen – und dies nicht als Einzelfall, sondern muss als systematisch angesehen werden. Dafür wurden schutzlose Menschen missbraucht. Eine Aufklärung und Einwilligung ist nirgendwo dokumentiert. Es besteht also begründeter Anlass zu der Einschätzung, dass dies nicht erfolgt ist. Zudem wurden Betroffene in schwerer Weise diffamiert. Im damaligen Sprachgebrauch finden sich Worte wie „Irrenanstalt“, „Idiot“, „Schwachsinn“. Der Werdegang und das weitere Leben Betroffener ist erheblich beeinträchtigt, zum Teil schwer geschädigt worden.

Heime und Kliniken, in denen Medikamente angewandt wurden, wurden zum Teil als „Prüfstellen“ beschönigend deklariert. Dies geschah offenbar in einem länderübergreifenden Verbund.

Das Wissen Betroffener ist von großer Bedeutung. In Archiven lagern Tausende von Akten aus damaliger Zeit, die zum Teil auch jetzt noch nicht genauer angesehen wurden. Die Lektüre von Fachzeitschiften aus damaliger Zeit hat wichtige Hinweise erbracht.

Unser Weg der konsequenten Aufklärung ist genau der richtige und hat bereits jetzt zu Ergebnissen geführt. Wir werden ihn fortsetzen. Als wir beim Symposium im November 2018 im Landeshaus vom Ausmaß des schweren Leides in den 50er, 60er und zum Teil 70er Jahre erfuhren, war klar: Alles, was wir tun können muss getan werden um aufzuklären.

Wir haben im Sozialausschuss und im Landtag Anfang 2019 einstimmig beschlossen, dass alle dazu infrage kommenden Akten und Informationen des Landesarchivs, wie die aller in Frage kommenden früheren Träger, Kliniken, Heime, Einrichtungen und pharmazeutischen Unternehmen vollumfänglich für die Aufarbeitung zur Verfügung gestellt und genutzt werden sollen und alle relevanten Aspekte, insbesondere auch der Erziehungsmethoden und Gewalt, aufgearbeitet werden. Der Auftrag zur wissenschaftlichen Aufarbeitung ist daraufhin erweitert worden.

Es zeigt sich: Auch eine späte Aufklärung ist möglich. Sehr unterstützen dabei Betroffene, die den Mut und die Kraft hatten und haben, über ihr Leid zu berichten, wie beim Symposium im Landeshaus, in Medien, im Sozialausschuss.“