85 000 Bürger-Anliegen in 30 Jahren bearbeitet

Unzufriedenheit mit einer Behörden-Entscheidung, keine Nachvollziehbarkeit des Bescheides, ein soziales Problem – Beispiele dafür, wann die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein angesprochen wird. Dies ist seit 2014 Samiah El Samadoni. Seit 30 Jahren gibt es die Dienststelle, die jetzt im Karolinenweg 1, 24105 Kiel ansässig ist. Rd. 85 000 Anliegen von Bürgern wurden in den drei Jahrzehnten dort bearbeitet. Bei einem Festakt im Schleswig-Holstein-Saal des Landtages wurde an die 30 Jahre erinnert und die verfassungsrechtliche Stellung eines / einer Bürgerbeauftragten beleuchtet. Telefonisch sind die Bürgerbeauftragte und ihr Team unter 0431/988 1240 erreichbar, selbstverständlich gibt es auch eine Homepage mit weiteren Hinweisen.

Eine gute Seniorenpolitik orientiert sich an Werten

„Das Fundament einer Gesellschaft sind seine Werte. Und deshalb muss Politik, muss Seniorenpolitik darauf basieren, sich daran orientieren. Der Mensch und die soziale Balance müssen im Mittelpunkt stehen. Passen wir auf, dass über immer mehr Digitalisierung, Globalisierung, Datenschutz und Gewinn-Maximierung der Mensch nicht zu kurz kommt“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka auf der Landesdelegiertenversammlung der Senioren-Union Schleswig-Holstein in Neumünster. Er ist für die Seniorenpolitik der CDU-Landtagsfraktion zuständig.

Generationen-Gerechtigkeit und Generationen-Denken seien sehr wichtig. Diejenigen, die viel für Staat und Gesellschaft getan hätten wie die Älteren, dürften erwarten, dass dies auch für sie gelte.

Gute Pflege sei ein bedeutsames Thema. Es gebe in Schleswig-Holstein rd. 700 Pflegeeinrichtungen und 480 ambulante Pflegedienste. 2017 hätten rd. 1950 Auszubildende in der Alten- und Krankenpflege im Land ihren Berufsweg aufgenommen. Bei der Anhörung im Sozialausschuss zu den Gesundheitsfachberufen sei nachhaltig die Schulgeldfreiheit gefordert worden.

In der künftigen Krankenhausplanung sei eine Ausweitung geriatrischer Betten wünschenswert. In einem zukunftsorientierten Krankenhausgesetz müssten die Rahmenbedingungen für die Kliniken verlässlich formuliert werden. Sie leisteten einen entscheidenden Beitrag für eine flächendeckende Versorgung der Patienten. Kalinka: „Und mit dem UKSH haben wir ein Haus der Spitzenmedizin.“

Mehr ÖPNV-Flexibilität, ausreichend Sitzplätze in Busse und Bahnen, gute Straßen und Radwege, Barrierefreiheit, Sicherheit der Wohnung, eine orts- und bürgernahe Polizei, generationengerechtes Wohnen, verständliche Formulare, angemessener Datenschutz, eine auch für die Älteren leistbare Digitalisierung, ehrenamtliches Engagement, Nachbarschaftshilfe, eine gute Infrastruktur – dies seien Themen, die auch für Senioren von hoher Bedeutung seien. Kalinka: „Ältere wollen möglichst lange in der vertrauten Umgebung wohnen bleiben. Dies gilt auch, vielleicht sogar ganz besonders für den ländlichen Raum. Daran muss sich Politik auf allen Ebenen orientieren.“

600 000 Euro vom Land zusätzlich für KiTas

Für den Kreis Plön stehen ab sofort vom Land weitere rd. 600 000 Euro für Betreuungsplätze und Qualitätsverbesserungen zur Verfügung, wie der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka mitteilte. Die Höchstgrenze der Förderung pro Kindertageseinrichtung beträgt 300 000 Euro. Förderfähig sind Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 begonnen haben und spätestens zum 31. Oktober 2019 vollständig abgenommen sind.

Kalinka: „Im Kreis Plön sind rd. 5100 Kinder in Kita-Einrichtungen, in der Kindertagespflege oder in einem Hort. Die durchschnittliche Öffnungszeit liegt bei 6,5 – 7 Stunden täglich. Die ist eine deutliche Steigerung. Im Bedarfsplan 2014/2015 waren es noch 4 – 5 Stunden.

Die KiTa-Förderung und die der Tagesmütter haben für uns eine hohe Bedeutung. Im Kreis Plön fördern wir Investitionen inzwischen mit 30%, wofür ich mich sehr eingesetzt habe. Ab 2020 wird es ein neues Finanzierungsmodell seitens des Landes geben. Wir wollen Eltern und Kommunen entlasten wie die Qualität steigern. Die zusätzlichen 600 000 Euro vom Land werden dazu beitragen.“

Die Mittel können zur Schaffung von Plätzen, für mehr Barrierefreiheit, für neue Sport- und Bewegungsräume, für Barrierefreiheit, die Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Gebäude oder zum Beispiel für Therapie- und Ruhezonen verwandt werden.

Die Familienbildungsstätten haben es verdient, stärker gefördert zu werden

Die Familienbildungsstätten sind ein wertvoller Begleiter der Familien. Diese erfolgreiche Arbeit – gerade auch unter CDU-geführten Regierungen, siehe Haushalt 1987 mit 1,35 Mio. DM – sollte intensiviert werden. In den 31 Familienbildungsstätten in S-H wird für Eltern, Babys und Kinder vieles angeboten. Dies hilft, dies stärkt, dies macht Mut. Dies allein ist in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Probleme schon sehr wichtig. Die Familie ist die wichtigste Lebensform, das entscheidende Bindeglied der Generationen, ein Fundament der Gesellschaft. Meine Rede im Landtag, bei der ich mich um einen breiten Konsens bemüht habe, hat die klare Botschaft, dass die Familienbildungsstätten stärker gefördert werden sollten. Da ist noch „Luft nach oben“:

Familienbildungsstätten ein wertvoller Begleiter von Familien

„Die Familienbildungsstätten sind seit vielen Jahren in Schleswig-Holstein ein wertvoller Begleiter der Familien. Dies war vor 30 Jahren so und dies ist auch heute so. Diese erfolgreiche Arbeit und gute Tradition sollten wir gemeinsam stärken“, so Landtagsabgeordneter Werner Kalinka im Landtag.

Er erinnerte daran, dass die Familienpolitik schon zu Zeiten früherer Landesregierungen einen hohen Stellenwert gehabt habe, gerade auch CDU-geführter. Im Landeshaushalt 1987 beispielsweise seien für Familienbildungsstätten, Familienberatung und Familienseminare 3 Mio. DM verankert gewesen. Kalinka: „Wir sollten darüber nachdenken, ob der derzeitige Haushaltsansatz von 553 000 Euro nicht eine Erhöhung verdient hat. Die Familienbildungsstätten könnten es gut gebrauchen.“

Die Aufgabenfülle und der Zuspruch zu den 31 Familienbildungsstätten im Land stiegen. Vor allem für Eltern mit geringerem Einkommen oder mit Problemen seien diese ein wichtiger Ansprech- und Gesprächspartner. Dies gelte gerade auch für junge Eltern, die bei der Erziehung und Bildung ihrer Kinder nicht auf die Hilfe von Großeltern, Geschwistern oder Angehörigen zurückgreifen könnten.

Kalinka: „Ob Fragen der Erziehung, der Gesundheit, der Bildung oder des richtigen Umgangs mit Geld besprochen werden, ob dies in Kursen, Seminaren oder einfach in Gesprächsrunden geschieht, oder ob einfach ein Frühstück gemeinsam eingenommen wird – die Familienbildungsstätten kümmern sich um Familien, stärken sie und machen Mut. Dies allein ist in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Probleme und Risse schon sehr wichtig. Die Familie ist und bleibt die wichtigste Lebensform, das entscheidende Bindeglied der Generationen und ein Fundament der Gesellschaft.“

Schwentinental: Gute Entscheidung für das Schwimmen

„Der Kreis Plön unterstützt mit 15% der gemeindlichen Investitionskosten bei Schwimmhallen und Freibädern, die überwiegend der sportlichen Betätigung und dem Schwimmen lernen dienen. Wir haben dies im April 2018 im Kreistag beschlossen. Für Schwentinental könnte dies eine Förderung von bis zu ca. 450 000 Euro bedeuten, wenn die geplanten Maßnahmen in Gänze als Investitionen einzuordnen sind“, so der Landtags- und Kreistagsabgeordnete Werner Kalinka.

Das Erlernen des Schwimmens sei von großer Bedeutung vor allem für Kinder und Jugendliche. Kalinka: „Aber nur wenn wir auch entsprechende Sportstätten haben, ist dies umfassend möglich.“ Er engagiert sich wie andere für den Bau einer Schwimmhalle im nördlichen Teil des Kreises. Der Kreistag stellte im Dezember 2017 dafür 1,5 Mio. Euro bereit, was etwa 15% der zu erwartenden Kosten bedeutet. Im Zuge dieser Beratungen hatte der Kreistag die Richtlinien für die Förderung von Sporteinrichtungen geändert, so dass auch das Freibad Schwentinental förderfähig ist.

Das einstimmige Votum der Stadtvertretung Schwentinental sei erfreulich. Nicht gut sei gewesen, dass vor allem seitens der Grünen eine unnötige Problematisierungs-Debatte geführt worden sei. Der Abgeordnete: „Man muss auch mal zu Potte kommen. Zumal wenn man sich eigentlich einig war.“

Blickwinkel „alterssensibler“ stellen

Werner Kalinka, seniorenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, zum Altenparlament, das in der vergangenen Woche tagte:

„Das 31. Altenparlament im Landeshaus hat gute Anregungen gegeben. Der Vortrag von Prof. Gerd Glaeske (Uni Bremen) hat deutlich gemacht, dass der Blickwinkel für eine Reihe von Themen alterssensibler werden muss. Dies gilt für die medizinische Versorgung, das Problem Einsamkeit, für die Notwendigkeit von Begegnung und Bewegung im Alter, Altersarmut wie dem Zusammenhang zwischen sozialem Status und Lebenserwartung“, so Kalinka.

Prof. Glaeske habe eindrucksvoll Zusammenhänge vermittelt. Sein Appell zu mehr Bewegung („Das Sitzen ist das neue Rauchen“) gelte allerdings wohl nicht nur für Ältere. Es habe aber für sie eine besondere Bedeutung, da mehr Bewegung helfen könne, Stürzen vorzubeugen. Nachdenklich stimme, dass 1,5 Mio. Ältere von Schlafmitteln abhängig seien. Es wäre wünschenswert, wenn Prof. Glaeskes Appell, die Kassen mögen die Anreize für die gesundheitliche Prävention verstärken, Aufmerksamkeit finde. Sie könne „nicht früh genug“ beginnen, wie der Referent darlegte.

Die Beschlüsse des Altenparlamentes seien ein „sehr finanzschweres Paket“, wie Kalinka formulierte. Es sei sehr erkennbar gewesen, dass die im Altenparlament vertretene ältere Generation deutliche soziale Verbesserungen wünsche. Das Altenparlament sprach sich u.a. dafür aus, das derzeitige Rentenniveau von 48 auf 70 Prozent aufzustocken, den öffentlichen Nahverkehr grundsätzlich kostenfrei anzubieten und die Arbeitszeit für Pflegekräfte auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich zu reduzieren. Zudem wird die laufende Volksinitiative „Recht auf angemessenen Wohnraum“ mit ihrem Wunsch, dies als Staatsziel in der Landesverfassung zu verankern, unterstützt.

Der Weg eines Gesetzes im Parlament

Zu den wesentlichen Aufgaben des Landtages gehört die Verabschiedung der Gesetze. Sie gelten für alle verbindlich. Aktuell wurde im Landtag eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes verabschiedet. Als Vorsitzender des zuständigen Sozialausschusses habe ich im Parlament die Vorlage eingebracht, wie sie verabschiedet werden sollte (und wurde). Gesetzentwürfe werden von der Landesregierung, Abgeordneten (meist Fraktionen) oder durch Initiativen aus dem Volk eingebracht. Nach der 1. Beratung im Plenum (1. Lesung) wird im zuständigen Ausschuss genauer beraten, oft gibt es auch Anhörungen Betroffener. Natürlich erörtern auch die Fraktionen die Themen. Vor der letzten Abstimmung im Plenum (2. Lesung, bei ganz wichtigen Themen kann es auch eine 3. Lesung geben) gibt der Ausschuss seine Empfehlung ab.

Festlegungen zur Rente – gut und vertrauensbildend

Als „gut und vertrauensbildend“ hat der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka die Einigung der Berliner Koalition zur Rente bezeichnet. Ein bis 2025 garantiertes stabiles Rentenniveau in Höhe von 48 Prozent wie auch ein Beitragssatz von maximal 20 Prozent würden das Vertrauen in die Rente und ihre dauerhafte Stabilität steigern. Die Leitgedanken Gerechtigkeit und Solidarität seien gut in Einklang gebracht worden. Kalinka: „Basis des Rentensystems ist das Vertrauen.“

Sehr lobenswert seien weitere Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Der Abgeordnete: „Wir haben im Landtag anlässlich der Erörterung des Berichtes der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten deutlich darauf hingewiesen, dass weiterer Handlungsbedarf besteht. Eine Durchschnittsrente in Höhe von derzeit rund 700 Euro ist für Menschen, die durch Unfälle oder Erkrankungen mitten aus dem Erwerbsleben gerissen werden, keine einfache Situation.“

Die Mütterrente behalte ihren Stellenwert. Die Ausweitung des Kreises der Berechtigten werde von den Betroffenen als positiv empfunden werden.

Konkrete Schritte für mehr Pflegepersonal

Binnen einen Jahres sollen 13.000 neue Stellen in den Pflegeheimen geschaffen werden. Dies sieht der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf vor. Zudem soll den Klinken ab 2020 konkrete Vorgaben gemacht werden, wie viele Pflegekräfte für die Patienten zur Verfügung stehen müssen. Eine Ausbildungsoffensive, die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie das gezielte Anwerben ausländischer Pflegekräfte sind dabei von besonderer Bedeutung. Werner Kalinka MdL: „Dies sind konkrete Schritte, die dazu beitragen werden, das Problem Pflegenotstand anzugehen.“