Gefahrhundegesetz:
Eine Absenkung des Schutzniveaus
für die Bürger kommt nicht in Betracht!

Zur Diskussion über eine Novellierung des Gefahrhundesgesetzes erklärt der innenpolitische der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka: „Der Vorfall in Fahrenkrug ist erschütternd. Unser Mitgefühl gilt dem verletzten Mädchen. Wir hoffen, dass es schnellst möglich wieder gesund wird.“
Es könne doch gar nicht in Frage stehen, dass bestimmte Hunderassen potentiell gefährlicher seien als andere. „Dass die Ängste und Sorgen von Bürgern vor solchen Hunden ernst genommen werden müssen, muss eine Selbstverständlichkeit sein. Die große Mehrheit der Bürger hat eine andere Sichtweise, als mancher Hundehalter“, so der CDU-Abgeordnete heute (05. Oktober 2011) in Kiel.Die Einschätzung der Gefährlichkeit eines Hundes allein vom Eintreten von Vorkommnissen abhängig zu machen, sei problematisch. Ziel müsse vielmehr sein, dass Eintreten gefährlicher Situationen schon im Vorfeld zu verhindern. Wesenstests für gefährliche Hunde könnten bei Bedarf schon heute nach dem schleswig-holsteinischen Gesetz eingefordert werden.
Der Abgeordnete: „Sachkundenachweise für Hundehalter und eine Haftpflichtversicherung sind bereits heute bei gefährlichen Hunden gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb muss gut überlegt werden, ob man das Gefahrhundegesetz des Landes ändert.
Der Vorfall in Fahrenkrug zeigt, dass eine Absenkung des Schutzniveaus der Bürger nicht in Betracht kommen kann.“

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