LEP künftig auch Sache des Landtages

Der Landtag wird künftig über den Landesentwicklungsplan (LEP) mit beschließen.
Dafür sprach sich der Innen- und Rechtsausschuss in seinem Beschluss über das Landesplanungsänderungsgesetz (Ds 17/2048) aus. Das endgültige Votum erfolgt in der kommenden Woche, wenn der Landtag zu seiner letzten Sitzung der Wahlperiode zusammentritt. Dies teilten die innenpolitischen Sprecher der CDU- und der FDP-Landtagsfraktionen, Werner Kalinka und Gerrit Koch mit.

Kalinka und Koch: „Die Raumordnung des Landes hat einen hohen Stellenwert in der Landespolitik. Eine direkte Mitwirkung und Zustimmung des Landtags zum LEP ist deshalb geboten.“

Die Abgeordneten wiesen darauf hin, dass die Koalitionsfraktionen bereits 2010 vor der Veröffentlichung des „Landesentwicklungsplan 2010“ durch das Eckpunktepapier für den LEP 2010 – 2025 „Weniger Vorgaben – Mehr Freiheit vor Ort“ (Drucksache 17/400) eine intensive Diskussion in den Ausschüssen und im Plenum angestoßen hatten. „Der neue Zustimmungsvorbehalt für den Landtag bedeutet aber natürlich noch deutlich mehr. Er ist eine Stärkung der Parlamentsrechte“, so Kalinka und Koch.

Mit dem neuen Landesplanungsgesetz werde außerdem die Regionalplanung kommunalisiert. Die fünf Regionalpläne würden künftig statt im Innenministerium jeweils durch einen kommunalen Planungsträger erarbeitet. Damit sie wirksam werden, müssten jeweils die betroffenen Kreistage bzw. Stadtvertretungen der kreisfreien Städte zustimmen. „Die Planungsentscheidungen der verschiedenen Ebenen hängen künftig durchgängig von der Zustimmung demokratisch gewählter Vertreter ab. Das ist eine gute Entwicklung“, so die beiden Abgeordneten.

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