Bürgerbeteiligung und „eGovernment“ in Schleswig-Holstein

Die Beteiligung der Bürger an öffentlichen Entscheidungsprozessen wird heute mehr denn je gefordert. Weit verbreitet ist auch die Forderung nach mehr „eGovernment“ – dem verstärkten Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel innerhalb und an den Schnittstellen zur Verwaltung. Ein interessantes Beispiel für eine Kombination aus beidem gibt jetzt die Schleswig-Holsteinische Landesregierung.Im Zusammenhang mit der Ausweisung neuer Windeignungsflächen können seit dem 15. August 2011 alle Bürger unter der Internetadresse

www.wind-sh.de

die Entwürfe der fortzuschreibenden „Regionalpläne Wind“ einsehen und nachschauen, wo im Lande neue Windeignungsflächen geplant sind.

Zur Erinnerung: Schon vor den schrecklichen Ereignissen im japanischen Fukushima hatte die Koalition von CDU und FDP für den „Landesentwicklungsplan 2010“ eine Ausweitung der Windeignungsflächen in Schleswig-Holstein gefordert (Antrag von CDU und FDP Drucksache 17/400). Der daraufhin von der Landesregierung beschlossene LEP lässt nunmehr ca. 1,5 % der Landesfläche als Windeignungsgebiete zu. Ein früherer Entwurf aus dem seinerzeit noch SPD-geführten Innenministerium sah demgegenüber nur 0,8 % Windeignungsflächen vor. Dem war die „Koalition des Aufbruchs“ bewusst nicht gefolgt.

Die Ausweitung der Windeignungsflächen ist nun über die Regionalplanung umzusetzen. Mehr Windkraftanlagen bedeuten natürlich auch Konflikte. Deshalb können im nun stattfindenden Anhörungsverfahren alle Bürger, Verbände oder Betroffene bis zum 15. November 2011 Stellungnahmen oder Einwendungen abgegeben – auch online über das Internet. Auch das Kartenmaterial für die Regionalplanungsräume kann herunter geladen werden (zum Anschauen auf dem PC empfiehlt sich dies auch, da die Karten/Dateien sehr groß sind). Bis Ende März 2012 soll dann endgültig feststehen, wo und welche zusätzlichen Flächen für die Windenergie zur Verfügung stehen.

Die Interessen der Bürger wurden übrigens schon bei der Ausarbeitung der Fortschreibung „Regionalpläne Wind“ ernst genommen. Wo z.B. in den Jahren 2009 und 2010 Bürgerbe-gehren / Bürgerentscheide für oder gegen neue Windeignungsflächen stattfanden, wurden deren Ergebnisse berücksichtigt (vgl. Kleine Anfrage Abg. Kalinka, Drucksache 17/1471).

Die verstärkte Einbindung der Betroffenen in die Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit der „Energiewende“ stellen, war auch eine Forderung des Antrags Drucksache 17/1608 „Bürgerbeteiligung im Bereich der Erneuerbaren Energien“. Dieser wurde von CDU und FDP vorgelegt und am 30. Juni 2011 vom Landtag beschlossen.

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