Der Bund ist bei Lütjenburg in der Pflicht

Zur Diskussion um die Konversion am Bundeswehrstandort Lütjenburg erklärt der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka:

„Wir erwarten, dass der Bund substanzielle Konversionshilfen für die betroffenen Standorte und Kommunen wie Lütjenburg bereitstellt. Die verbilligte und altlastenfreie Abgabe und unbürokratische Nachnutzung freiwerdender Bundeswehrflächen muss zu akzeptablen Bedingungen ermöglicht werden.

Die Landesregierung wird sich auf Bundesebene u.a. auch für eine baurechtliche Regelung für Konversionsflächen im Außenbereich einsetzen, die die Planung für eine qualifizierte zivile Nachfolgenutzung der Konversionsflächen ermöglicht und insbesondere hinsichtlich der baulichen Weiterentwicklung für Wohnen und/oder Gewerbe, stark vereinfacht. Der Bundesgesetzgeber, also die Bundestagsabgeordneten, steht hier in der Pflicht.

Die Landesregierung wird sich außerdem auf europäischer Ebene dafür einsetzen, in die Verordnungen zur Ausgestaltung der EU-Strukturförderung nach 2013 auch die Förderung von Konversionsprojekten explizit aufnehmen. Das ist wichtig für die betroffenen Regionen.“

Kalinka erklärte, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag am 23. Februar 2012 einstimmig einen entsprechenden Beschluss gefasst habe (Drucksache 17/2269).

„Unser Landtagsbeschluss ist wichtig für Lütjenburg und er muss jetzt von allen, die für das Land und die Region in Verantwortung stehen, auch mit Leben erfüllt werden. Ich erwarte, dass auch der Bund jetzt zügig und konkrete Entscheidungen trifft“, so Kalinka.

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