Auch Leid und Unrecht bei Kindererholung muss aufgearbeitet werden

„Der gemeinsame Antrag zur Aufklärung ist ein deutliches und offensives Signal des Schleswig-Holsteinischen Landtages, sich auch des Schicksals der Kinder in Kindererholungsstätten in den 50er bis 80er Jahren anzunehmen. Offensichtlich sind dort ähnlich schlimme Verfehlungen passiert wie in Heimen und Psychiatrien“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka im Landtag.
Der Abgeordnete: „Wo die Menschenwürde verletzt wird, wo Menschenrechte geschmälert werden, wo Kinder Opfer werden, darf niemand wegschauen.“ Die Kinder seien guten Glaubens der Eltern in die Erholung geschickt worden – und viele traumatisiert zurückgekommen. Sie litten zum Teil noch heute darunter. Ganz offensichtlich habe es an Aufsicht oder gar Einschreiten von Behörden gefehlt.

Die seit Ende 2018 mit dem Symposium im Landtag begonnene umfassende wissenschaftliche Aufklärung des Leides und erlittenen Unrechtes der Heimkinder habe bereits zu Ergebnissen geführt. Diese bestätigten, was die Heimkinder berichtet hätten. Kalinka: „Auch späte Aufklärung ist möglich, wenn dies tatsächlich versucht wird. Dazu zählt, Betroffene, Angehörige oder sonstige Personen mit Wissen zu ermuntern, dies darzulegen. Besonders wichtig ist auch die Öffnung aller Archive und Unterlagen.“

Wie auch in den Heimen und Psychiatrien sei auch das Leid und Unrecht bei Kinderkuren nicht nur in einem Bundesland, sondern bundesweit geschehen.

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