Vor 38 Jahren begann das dramatische Wochenende in Genf, dass mit dem Tod des früheren Ministerpräsidenten Dr. Uwe Barschel endete. Er wurde am 11. Oktober 1987 gegen 13.30 Uhr tot in der Badewanne des Zimmers 317 im Hotel Beau-Rivage gefunden. 1994 kam der mit Untersuchungen beauftragte höchst renommierte Wissenschaftler Prof. Hans Brandenberger zu dem Ergebnis, dass Barschel sich nicht selbst habe umbringen können, da er durch ein Gift schon bewusstlos gewesen sei, bevor weitere Mittel seinem Körper zugeführt wurden. Schon zuvor waren große Fehler bei der Spurensicherung am Tatort und Einwirkungen auf den Körper bekannt geworden. Die These vom Selbstmord geriet immer stärker ins Wanken. In meinem Buch „Der Fall B. – Der Tod, der kein Mord sein darf“ hatte ich 1992 bereits wichtige Hinweise veröffentlicht. Sie haben sich seither immer mehr erhärtet, wie zum Beispiel die fremden an Kleidungsstücken von Barschel gefundenen DNA-Funde 2012. Ich hatte diese Untersuchung gefordert. 1997 hatte die Staatsanwaltschaft Lübeck das Todesermittlungsverfahren eingestellt, weil sie zwar von Mord ausgehe, aber keinen Täter habe ausmachen können.