Spickzettel-Affäre: Eine Angelegenheit von grundlegender Bedeutung

Zu der vom CDU-Kreisvorsitzenden Peter Sönnichsen mitgeteilten Entscheidung des CDU Landesparteigerichtes, dass die Wahl des Plöner CDU-Kreisvorstandes auf dem Kreisparteitag Ende März 2010 rechtmässig gewesen sei, erklärt Helma Tams (sie hatte die Wahlen angefochten):

„Zwei Instanzen – zwei Urteile. Die Entscheidung des CDU-Landesparteigerichtes ist nur vordergründig ein Erfolg für den CDU-Kreisvorstand.

Der Kreisvorstand hat selbst nichts zur Aufklärung der Spickzettel-Affäre getan. Dies wäre aber das Mindeste gewesen, was man hätte erwarten müssen. An sauber durchgeführten Wahlen sollten gerade Führungsgrernien ein Interesse haben.

Die Existenz einer erheblichen Zahl von Spickzetteln auf dem Kreisparteitag konnte im Laufe der Zeit nicht mehr bestritten werden. Zu viele Zeugen haben dies mittlerweile bestätigt. Die Spickzettel dienten dazu, dem Personenkreis um Sönnichsen/Blöcker/Murmann die Mehrheit im Kreisvorstand zu verschaffen. Alle auf dem Spickzettel aufgeführten Namen wurden gewählt, darunter einige der Partei weitgehend unbekannte Kandidaten.

Das CDU- Landesparteigericht hat gleichwohl keine Zeugen gehört. Seine entscheidende Aussage dafür, die Kreisvorstandswahl nicht wiederholen zu lassen: Die Spickzettel seien eine Wahlempfehlung, aber keine unzulässige Wahlbeeinflussung.

Die Spickzettel wurden hinter vorgehaltener Hand verteilt. Sie waren anonym, die Urheber gaben sich nicht zu erkennen. Sie wurden nicht an alle Mitglieder verteilt, sondern nur an bestimmte Personen. Solche Aktionen aus dem Dunkel gehören nach meinem Verständnis nicht zum Bild einer demokratisch handelnden Partei. Wer auf einem Parteitag etwas verteilen oder auslegen will, muss dies genehmigen lassen. Lag diese Genehmigung auf dem Kreisparteitag in Schwentinental vor? Nach meiner Kenntnis nicht.

Jede Wahl durch die Bürger zum Beispiel für Gemeindevertretungen oder Land-und Bundestag unterliegen strengen Vorschriften. Eine Beeinflussung im Wahllokal oder davor ist zum Beispiel streng untersagt. Parteien, die die Kandidaten stellen und im Staat eine wesentlich bestimmende Funktion ausüben, sind nach meinem Verständnis auch Regeln unterworfen, die Beeinflussungen wie auf dem Parteitag durch die Spickzettel geschehen ausschliessen.

Die Frage, ob die Spickzettel der Art wie auf denn CDU-Kreisparteitag „Empfehlungen“ oder unzulässige Wahl-Beeinflussungen sind, ist von grundlegender Bedeutung für die demokratische Willensbildungen in Parteien. Ich werde deshalb das CDU-Bundesparteigericht anrufen. Das Thema ist noch nicht zu Ende.

Ein weiterer Punkt verdient Beachtung: das Landesparteigericht hat festgestellt, dass der Plöner Parteigerichts­vorsitzende Dr. Peters kein „Sondervotum“ abgeben durfte. Dies ist eine beachtliche Kritik. Es stellt sich die Frage, ob Dr. Peters daraus Folgerungen zieht.“

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