Kritik an Intensivtäter-Datei unverständlich

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Als „inhaltlich unbegründet und reichlich spät“ hat der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, die Kritik des innenpolitischen Sprechers der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter, an der Datei für jugendliche Intensivtäter bezeichnet. Seit 2010 stehe das Thema jugendliche Intensivtäter auf Initiative der Koalitionsfraktionen auf der parlamentarischen Tagesordnung. Die veränderte Definition der Punktezahl derselben seit seit langem bekannt. „Die harsche Fürter-Kritik haben wir damals nicht gehört“, so Kalinka.

Eine Erfassung jugendlicher Intensivtäter in einer Datei mittels eines Punkteverfahrens für Delikte gebe es seit rund 10 Jahren. Die Neufassung in 2011 sei erfolgt, um das Gewicht der Schwere einer Tat differenzierter einordnen zu können. Dies geschehe ähnlich in anderen Bundesländern. Die datenschutzrechliche Beurteilung sei von der Landesregierung sicherlich vorgenommen worden.

Dabei werde selbstverständlich das einzelne Delikt gewichtet. Wenn Fürter in seiner Pressemitteilung vom 11. Januar 2012 erkläre, „durch das Erreichen einer bestimmten Punktzahl wird ein junger Mensch automatisch zur/m IntensivtäterIn abgestempelt, ohne das sich jemand die Taten im Einzelfall genau anschaut“, sei dies schlicht unzutreffend.

Kalinka: „Das Problem junger Intensivtäter ist in den vergangenen Jahr immer grösser geworden. Die CDU-Landtagsfraktion hat im Juni 2011 nach intensiven Erörterungen einen 10-Punkte-Katalog dazu vorgelegt. Nennenswerte eigene Vorschläge haben wir seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jedenfalls im parlamentarischen Raum dazu bislang nicht gehört. Obwohl das Thema eines der drängendsten in der sicherheitspolitischen Realität und für die Bürger ist.“

Aufmerksamkeit verdiene allerdings der Satz Fürthers in der Pressemitteilung, dass es „vom Grundsatz her richtig“ sei, „wenn Polizei, Justiz und Jugendhilfe sich um junge StraftäterInnen bemühen und dabei besonders diejenigen in den Blick nehmen, die wiederholt schwere Straftaten begehen.“ Kalinka: „Schön zu wissen, dass dies immerhin im Grundsatz richtig ist.“

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