Die Gesetzestexte des Kommunalverfassungsrechts sollen bürger- und ehrenamtsfreundlicher werden

Im Rahmen der Beratung des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum Thema „Ehrenamt“ wurde mit den Stimmen von CDU, FDP und SSW auch eine Initiative der Koalitionsfraktionen zur verbesserten Systematisierung und Lesbarkeit des Kommunalverfassungsrechts beschlossen (Antrag Ds. 17/2505).

Dabei geht es nicht um die Inhalte des Kommunalverfassungsrechts, sondern allein um die systematische Ordnung der Gesetzestexte (Einteilung in Teile, Abschnitte und Unterabschnitte, Umfang der einzelnen Paragraphen und die Paragraphenfolge und Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften). Diese redaktionelle Neuordnung, deren Ausarbeitung mehr Zeit erfordert, als in den jüngsten Beratungen des neuen Kommunalverfassungsrechts zur Verfügung stand, soll die Gesetzestexte übersichtlicher und einfacher handhabbar machen.

Hierzu Werner Kalinka als maßgeblicher Initiator dieser Initiative:

„Die Geschäftsgrundlagen der schleswig-holsteinischen Kommunaldemokratie sollten für Jedermann leicht verständlich und zugänglich sein. Es freut mich, dass dieser über den Wahltag hinaus gedachte Anstoß von mehr als nur den Regierungsparteien getragen wird.

Die Landesregierung wird dem Landtag nun einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die Gemeinde-, Amts- und Kreisordnung sowie das Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit neu und verständlich geordnet werden.

Unser Anstoß hat zum Ziel, dass die zur Kommunalwahl 2013 gewählten Vertreter ihre Arbeit mit verbesserten und übersichtlicheren Gesetzestexten beginnen können.“

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