Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein sicherstellen

Die Landesregierung wird gebeten, dem drohenden Mangel niedergelassener Haus- und Fachärzte in Schleswig-Holstein – insbesondere in ländlichen Regionen – wirkungsvoll zu begegnen.

  • Alle vorhandenen Möglichkeiten, die zur Niederlassungsbereitschaft von Ärztinnen und Ärzten in unterversorgten Gebieten führen sind auszuschöpfen und weitere zielführende Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene sind zu unterstützen.
  • Die Erweiterung der Länderkompetenzen bei der konkreten Ausgestaltung der Bedarfsplanung ist anzustreben.
  • Der Landtag appelliert an die Partner der Selbstverwaltung, eine Reform der Bedarfsplanung auf den Weg zu bringen mit dem Ziel, über kleinere Planungsräume und einer Konzentration auf den Versorgungsbedarf, welcher sich an Demographie und Morbiditätsentwicklung orientiert, eine qualitativ hochwertige und wohnortsnahe medizinische Versorgung in der Fläche sicherzustellen.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag unterstützt die Landesregierung in ihrem Bestreben, die Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern zu verbessern und den Bereich der ambulanten Behandlung zu stärken, wobei insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen sind:

  • Die Kooperationen und intersektorale Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern soll weiter gefördert werden. Dabei muss bei der Berücksichtigung der vertragsärztlichen Versorgungssituation für die Akteure ein Miteinander auf Augenhöhe gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang ist zu klären, inwieweit die Qualitätssicherung durch Krankenkassen einerseits und Kassenärztlicher Vereinigung andererseits im vergleichbaren Umfang erfolgen kann.
  • Die sektorenübergreifende Kooperation ist so zu gestalten, dass eventuelle Versorgungslücken geschlossen werden können.
  • Um eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein gewährleisten zu können, ist nicht nur sektorenübergreifende, sondern auch die Zusammenarbeit mit nicht ärztlichen Heilberuflern und anderen fachlich qualifizierten Akteuren der Gesundheitsberufe in Betracht zu ziehen sind.

Beschluss des Sozialausschusses des Landtages vom 10. März 2011
auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP,
Umdruck 17/2038

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