Bau der B 404 zur A 21: Kosten der Parallelstraße und des kombinierten Geh- und Radweges muss der Bund tragen / Notfalls Klageweg / Kreistag einig

„Der Bund ist für den Bau der B 404 zur A 21 verantwortlich. Er hat dies so entschieden. Folglich muss er auch dafür einstehen, dass die Gelder zur Verfügung stehen, die notwendig sind, um auch die daraus resultierenden Baumaßnahmen zu finanzieren. Dazu zählen die Parallelstraße mit 6,50 Metern Breite und der kombinierte Geh- und Radweg zwischen Nettelsee, Warnau, Kirchbarkau und Klein Barkau. Beides ist aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig,“ so der Fraktionsvorsitzende der CDU im Plöner Kreistag, Werner Kalinka, zur Beschlussfassung in der Sitzung am 1. Oktober 2015.

Schon 2012 hatte der Kreistag ein Votum abgegeben. Aber: Der Bund versucht, sich mit möglichst wenig Geld zu beteiligen. Folge wäre, dass Gemeinden im Barkauer Land und der Kreis zur Kasse gebeten würden. Das geht nicht, zumal es um nicht geringe Summen geht.

Die CDU-Kreistagsfraktion hatte bereits am 15. Juni 2015 eine Beschlussvorlage für den Kreistag eingebracht. SPD/Grüne/FWG stellten danach, am 8. Juli einen ergänzenden Antrag. Sehr erfreulich auch die große Zustimmung im Barkauer Land, wie bei einem Gespräch am 23. September 2015 deutlich wurde.

Jetzt hat der Kreistag in seiner Sitzung am 1. Oktober 2015 einstimmig die nachfolgende Resolution beschlossen:

  1. Der Kreistag fordert im Zuge des Ausbaus der B 404 zur A21 den Bau eines kombinierten Geh- und Radweges entlang der Parallelstraße, der die Ortslagen Nettelsee, Warnau, Barmissen, Kirchbarkau und Klein Barkau verbindet.

  2. Die befestigte Fahrbahnbreite der Parallelstraße ist der Regelnorm entsprechend mit 6,50 Metern anzulegen. Planungen, diese Breite auf 5,50 Meter zu reduzieren, werden aus Gründen der Verkehrssicherheit abgelehnt.

  3. Die Kosten für die Parallelstraße und eines kombinierten Geh- und Radweges sind durch die Bundesrepublik Deutschland zu tragen.

  4. Der Kreis Plön erwartet, dass die zuständige Landesbehörde bei der Planung der Parallelstraße neben den in der Region bestehenden Entwicklungsvorstellungen ganz besonders die im Landesentwicklungsplan (LEP) aufgeführten Grundsätze zur Verbesserung der ÖPNV-Bedienung, zur Förderung des Radverkehrs und zur besonderen Gewichtung bei der Anbindung und der Verknüpfung der Gemeinden an die und mit den zentralen Orten zur Anwendung bringt.

  5. Der Kreis Plön geht davon aus, dass die Planung nach den technischen Vorschriften, Normen und Richtlinien wie auf Bundesebene erfolgt.

  6. Im Fall einer weiteren ablehnenden Haltung des Bundes behält sich der Kreistag den Klageweg vor.

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