Masken: Landtag für Sonderzahlung bei geringem Einkommen

Für Bürger, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Unterstützung als Asylbewerber bekommen, bedeutet die Pflicht zum Tragen einer Maske wie in Geschäften, im ÖPNV, in Pflegeheimen und bei religiösen Veranstaltungen keine geringe zusätzliche Ausgabe. Der Landtag hat den Bund aufgefordert, leistungsberechtigte Bürger mit einer Sach- oder Geldleistung zu unterstützen. Sollte dies nicht zeitnah geschehen, wird das Land eigene Haushaltsmittel bereitstellen, um jedem Leistungsberechtigten eine Sonderzahlung in Höhe von 20 Euro zu geben. Das bedeutet rd. 5 – 6 Mio. Euro. Für den Landeshaushalt. Ich hatte in der Sitzung des Landtages am 20. Januar 2021 auch hierzu deutlich Position bezogen und darauf hingewiesen, dass es Handlungsbedarf gibt. Wir haben ein großes Interesse daran, dass gute Masken betragen werden.

Weitere Artikel: