Benutzungspflicht auf vielen Radwegen

Immer häufiger ist zu beobachten, dass Radwege nicht von Fahrradfahrern genutzt werden, sondern auf der Straße gefahren wird. Nach § 2 Abs. 4 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung besteht die Plicht, den Radweg in der jeweiligen Richtung zu benutzen, wenn dies mit Verkehrszeichen angeordnet ist. Im Kreis Plön haben wir an den Kreisstraßen 120 km Radwege. Wie Landrätin Stephanie Ladwig auf eine Anfrage des Abgeordneten Werner Kalinka mitgeteilt hat, besteht für 72 %  = 86,5 Km eine Benutzungspflicht. Die anderen Strecken sind seitens der Kreisverwaltung bislang noch nicht darauf überprüft worden, ob eine Benutzungspflicht besteht, dies soll aber geschehen.

MdL Kalinka: „Leider sind Radwege nicht überall in dem baulichen Zustand, in dem sie sein sollten. Zudem wurden Radwege zum Teil trotz Schnee und Eis über Weihnachten und danach nicht geräumt. Dies führt dazu, dass auf die Straße ausgewichen wird. Es gibt aber auch Radfahrer, die offenbar generell lieber die Straße nutzen. Wo es eine Benutzungspflicht gibt, muss diese von den Verkehrsteilnehmern auch eingehalten werden und die Radwege müssen andererseits in einem akzeptablen Zustand sein. Beides muss stärkere Beachtung finden.“

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