Wasser muss geschützt werden

Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut – es muss in qualitativer und quantitativer Hinsicht geschützt werden. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat mit der Drucksache 20/3675 über den Stand der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie informiert. Diese Richtlinie aus dem Jahr 2000 verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, den guten Zustand ihrer Gewässer zu erhalten oder wiederherzustellen.

Die Bilanz zeigt: Es bleibt viel zu tun. Von 589 Fließgewässern in Schleswig-Holstein werden derzeit 17 als „gut“ bewertet, 482 als „mäßig“, 73 als „unbefriedigend“ und 16 als „schlecht“. Bei den 73 geprüften Seen lautet die Bewertung: 12 „gut“, 19 „mäßig“, 27 „unbefriedigend“ und 15 „schlecht“.

Der Schutz unserer Gewässer ist damit eine zentrale Zukunftsaufgabe. Sauberes Wasser ist Lebensgrundlage – für Mensch, Natur und Wirtschaft. Wir setzen uns dafür ein, dass Schleswig-Holsteins Flüsse, Seen und Küstengewässer wieder in einen ökologisch guten Zustand gebracht werden.