Wer A sagt, muss auch B sagen – Kataloglösungen sind auch bei Zweckverbänden möglich

Über die kommunalen Angelegenheiten in ihrer Gemeinde haben die Bürger selbst zu ent­scheiden. Dies war, ist und bleibt richtig. Die Amtsverwaltungen sind nicht legitimiert, an die Stelle der Gemeindvertretung zu treten.

Nur bei einer Direktwahl wären die Ämter legitimiert, kommunale Aufgaben eigenständig wahrzunehmen. Es gibt einen breiten kommunalen Konsens gegen die Direktwahl der Amts­ausschüsse. Die Aufgaben der Amtsverwaltungen bleiben damit klar definiert: Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse der Gemeinden, Unterstützung bei der Aufgabenwahr­nehmung. Im Konfliktfall ist damit auch klargestellt: Die Gemeinden haben im Verhältnis zu den Ämtern „den Hut auf“.

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