Die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung werden nur begrenzt genutzt

In den Schleswig-Holsteinischen Städten mit einer Größe von über 20.000 Einwohnern ist es in den vergangenen 10 Jahren nur zu 22 Bürgerbegehren gekommen. Dies ergab eine Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Werner Kalinka (Drucksache 17/1471).

Kalinka: „Das sind in den Städten über 20.000 Einwohner im Durchschnitt nur etwa zwei Bürger­begehren pro Jahr. Das Ergebnis überrascht angesichts der verbreiteten Forderung nach mehr Mitbestimmung. Man würde eigentlich erwarten, dass die Bürger gerade in den großen Städten mehr Gebrauch von ihren Möglichkeiten machen. In der derzeitigen Diskussion um Politikver­drossenheit und mehr Bürgerbeteiligung kann man deshalb im Moment vor allem eines sagen: Die Bürger sollten Gebrauch von Ihren Rechten und Möglichkeiten machen.“

Kalinka verwies darauf, dass die Gemeindeordnung umfassende Möglichkeiten biete, nach denen die Bürger auch selbst politische Entscheidungen herbeiführen könnten (Bürgerbegehren und Bürger­entscheide). Im Übrigen könnten auch die Gemeinde- bzw. Stadtvertretungen durch einen Beschluss selbst den Bürgerentscheid über eine kommunalpolitische Angelegenheit herbeiführen. Bemerkens­wert sei die Stoßrichtung der Bürgerbegehren, so Kalinka: Alle initiierten Verfahren verfolgten den Ansatz, einen vorherigen Beschluss der Kommunalvertretung aufzuheben. Hieran werde die Korrektivfunktion von Bürgerbegehren deutlich.

Auffällig sei, dass von den 22 Bürgerbegehren 12 Bürgerbegehren unzulässig waren, also z.B. einen Abstimmungsgegenstand betrafen, der nicht im Wege eines kommunalen Bürgerentscheids entschieden werden kann. In zwei Fällen setzte das Kommunalparlament das Begehren der Bürger bereits um, bevor es zu einem Bürgerentscheid kommen musste. Drei Bürgerentscheide wurden durch die Gemeindevertretungen initiiert, alle waren erfolgreich. Sechs Bürgerentscheide waren durch die Bürger selbst initiiert worden, hiervon waren zwei erfolgreich, vier erfolglos. Kalinka: „Wer sich gut informiert und bei seinen Mitmenschen für seine Sache wirbt, der kann auch im Kleinen etwas Großes bewegen.“

Ein bemerkenswerter Schwerpunkt liege auch bei der Bürgerbeteiligung zur Windenergie. Hierzu habe die Landesregierung sogar konkrete Zahlen für die Kommunen unterhalb von 20.000 Ein­wohnern vorgelegt, da das Votum der Bürger bei der Fortschreibung der Regionalpläne durch die Landesplanung im Innenministerium berücksichtigt werden soll und statistisch erfasst wurde. Danach gab es in 2009 und 2010 insgesamt 34 Bürgerbegehren / Bürgerentscheide zur Aus­weisung neuer Windeignungsflächen. In 2/3 der Fälle  sprachen sich die Bürger gegen neue Windkraftanlagen aus (21 Gemeinden), in 9 Fällen dafür. In drei Fällen war der Bürgerentscheid entbehrlich, weil die Gemeindevertretung das Begehren zuvor übernahm, in einem Fall wurde ein kommunalpolitischer Kompromiss gefunden.

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