Vorschlag zur Vereinfachung der Gemeindeordnung vorgelegt

Die schleswig-holsteinische Gemeindeordnung soll nach den Vorstellungen der CDU-Landtagsfraktion vereinfacht und systematisch übersichtlicher gestaltet werden. Ein entsprechender Vorschlag liegt vor. Dies teilte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, MdL, mit.

Kalinka: „Unser Ansatz ist darauf gerichtet, die Gemeindeordnung für die Bürger wieder einfacher lesbar und handhabbarer zu machen. Wir haben in Schleswig-Holstein viele ehrenamtliche Gemeindevertreter in über 1.100 Kommunen. Die Gemeindeordnung ist die Geschäftsgrundlage ihrer Arbeit. Ein so wichtiges Gesetz darf nicht nur für Juristen verständlich und lesbar sein.“

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Die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung werden nur begrenzt genutzt

In den Schleswig-Holsteinischen Städten mit einer Größe von über 20.000 Einwohnern ist es in den vergangenen 10 Jahren nur zu 22 Bürgerbegehren gekommen. Dies ergab eine Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Werner Kalinka (Drucksache 17/1471).

Kalinka: „Das sind in den Städten über 20.000 Einwohner im Durchschnitt nur etwa zwei Bürger­begehren pro Jahr. Das Ergebnis überrascht angesichts der verbreiteten Forderung nach mehr Mitbestimmung. Man würde eigentlich erwarten, dass die Bürger gerade in den großen Städten mehr Gebrauch von ihren Möglichkeiten machen. In der derzeitigen Diskussion um Politikver­drossenheit und mehr Bürgerbeteiligung kann man deshalb im Moment vor allem eines sagen: Die Bürger sollten Gebrauch von Ihren Rechten und Möglichkeiten machen.“

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„Verpflichtende Vorgaben und Zwang sind der falsche Weg“

Werner Kalinka im Landtag (18. November 2010) zu TOP 21 und 22, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47f Gemeindeordnung / Kommunale Gleich­stellungsbeauftragte:

„Kommunen brauchen Entscheidungsfreiheit. Deshalb sollen sie selbst entscheiden, ob sie Gleichstellungsbeauftragte haupt- oder ehrenamtlich beschäftigen wollen. Sie sollen auch selbst festlegen, in welcher Form sie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Planungen und Vorhaben in den Kommunen vornehmen. Das Land sollte dazu keine verpflichtenden Vorgaben machen“, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, in der Debatte des Landtages (TOP 21 und TOP 22).

Schon jetzt arbeiteten viele Kommunen am Limit. Deshalb nütze es nichts, wenn nur davon gesprochen werde, dass Kommunen von Aufgaben entlastet werden müssten. Entscheidend sei, dass konkret mit dem Abbau von Vorschriften begonnen werde.

Kalinka: „Wir wollen, dass die Menschen in den Kommunalvertretungen möglichst weitgehend selbst entscheiden, was in ihrer Gemeinde ein Thema ist, was wie geregelt und wofür Geld verwandt werden soll. Verpflichtende Vorgaben und Zwang bei Themen, die vor Ort besser geregelt werden können, sind deshalb unangebracht. Wir haben Vertrauen zu den Kommunalpolitikern. Freiheit heißt, nicht unnötig zu gängeln.

Niemand im Lande und im Landtag halte die Interessen der Kinder, Jugendlichen oder die Gleichstellung für unwichtig. Der Kompromiss um die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Landesverfassung belege dies eindrucksvoll. Keinem Kind oder Jugendlichen werde es aber schlechter gehen, wenn die Kommunalpolitiker in Zukunft selbst darüber entschieden, wie sie ihre eigenen Kinder und Jugendliche vor Ort beteiligen wollten.