Spielhallengesetz für Schleswig-Holstein

Am 14. September 2011 werden im Landtag Eckpunkte für ein Spielhallengesetz verabschiedet. Diese umfassen z. B. die Einführung von Mindestabständen zu bereits bestehenden Spielhallen, Verbot von Mehrfachkonzessionen, keine Erlaubnis für Spielhallen in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen, eine tägliche Sperrzeit von mindestens 7 Stunden, eine Ausweispflicht für Spieler und Grenzen bei der äußeren Gestaltung von Spielhallen. Die Landesregierung wird zugleich aufgefordert, für die Sitzung des Landtages im November 2011 den konkreten Entwurf für ein Spielhallengesetz für Schleswig-Holstein einzubringen. Der Abgeordnete Werner Kalinka hatte seit Monaten ein solches Gesetz vorgeschlagen. Entsprechende Planungen gibt es auch in Hessen, in Berlin ist ein Gesetz bereits verabschiedet.

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