Aus der Debatte zum Spielhallengesetz

Monika Heinold (Bündnis 90/Die Grünen):
Vor dem Hintergrund dieses Falls, aber auch der vielen anderen Fälle hatte meine Fraktion bereits im Sommer die Landesregierung auffordern wollen, ein Gesetzentwurf für ein schleswig-holsteinisches Spielhallengesetz vorzulegen. Damals war Schwarz-Gelb noch nicht soweit; unser Antrag wurde abgelehnt. Meine Damen und Herren von der CDU und FDP, ich freue mich, dass Sie klüger geworden sind und nun nachlegen. Vielleicht haben Sie, wie Herr Magnussen es geschildert hat, einfach auch viel Post bekommen, die Ihnen die Notwendigkeit deutlich gemacht hat. Willkommen im Club!

(Werner Kalinka, CDU: Ich war schon vorher im Club!)

Monika Heinold: Herr Kalinka, Sie waren an unserer Seite – tapfer!

Spielhallen-Gesetz im Landtag:
Kalinka-Vorstoß erfolgreich

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat inzwischen den Entwurf eines Spielhallen-Gesetzes für Schleswig-Holstein vorgelegt. In erster Lesung wurde er am 16. November 2011 im Plenum debattiert. Es zeichnet sich dabei möglicherweise eine fraktionsübergreifende Zustimmung im Parlament ab. Der Gesetzentwurf wird in nächster Zeit in den Ausschüssen diskutiert, bevor er in 2. Lesung erneut im Plenum abschließend beraten wird.

Werner Kalinka hatte schon vor der Sommerpause 2011 ein entsprechendes Gesetz gefordert. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte schon seinerzeit die Notwendigkeit betont. Im Zuge der Verabschiedung des Glücksspielgesetzes verständigte sich die schwarz-gelbe Koalition dann darauf, ein Gesetz zur Eindämmung der Spielhallenflut und der Bekämpfung der Sucht vorzulegen. Kalinka: „Ich freue mich über diese Entwicklung.“

MP-Konferenz zu Glücksspiel ermutigend

„Eine bundesweite Regelung des Glücksspiels ist der beste Weg. Es ist gut, dass die Konferenz der Ministerpräsidenten in Lübeck dazu Weichen gestellt hat“, so der CDA-Landesvorsitzende und Landtagsabgeordnete Werner Kalinka.

Der Landtag habe im September 2011 – im übrigen erst in 3. Lesung – mit der Verabschiedung des Gesetzes gleichfalls den Willen zu einem Kompromiss bekundet. Es sei nach intensiven Beratungen innerhalb der schleswig-holsteinischen CDU-FDP-Koalition in den letzten 14 Tagen vor Verabschiedung deutlich in diese Richtung modifiziert worden.

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Spielhallengesetz für Schleswig-Holstein

Am 14. September 2011 werden im Landtag Eckpunkte für ein Spielhallengesetz verabschiedet. Diese umfassen z. B. die Einführung von Mindestabständen zu bereits bestehenden Spielhallen, Verbot von Mehrfachkonzessionen, keine Erlaubnis für Spielhallen in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen, eine tägliche Sperrzeit von mindestens 7 Stunden, eine Ausweispflicht für Spieler und Grenzen bei der äußeren Gestaltung von Spielhallen. Die Landesregierung wird zugleich aufgefordert, für die Sitzung des Landtages im November 2011 den konkreten Entwurf für ein Spielhallengesetz für Schleswig-Holstein einzubringen. Der Abgeordnete Werner Kalinka hatte seit Monaten ein solches Gesetz vorgeschlagen. Entsprechende Planungen gibt es auch in Hessen, in Berlin ist ein Gesetz bereits verabschiedet.