So sollte Glücksspiel-Werbung nicht aussehen!

Der CDA-Landesvorsitzende und Landtagsabgeordnete Werner Kalinka hat Kommunen und Vereine dazu aufgefordert, Glücksspielanbietern nicht als Werbepartner zur Verfügung zu stehen. Es wäre erschreckend, wenn sich eine solche Entwicklung in Schleswig-Holstein abzeichne.

Der Kieler Oberbürgermeister Torsten Albig sei aufgefordert, von einem Werbeengagement eines Glücksspielanbieters bei einer Segelveranstaltung Abstand zu nehmen. Sollte Albig dies nicht tun, liege es an der Kieler Ratsversammlung, dazu eine Entscheidung zu treffen.

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Aus der Debatte zum Spielhallengesetz

Monika Heinold (Bündnis 90/Die Grünen):
Vor dem Hintergrund dieses Falls, aber auch der vielen anderen Fälle hatte meine Fraktion bereits im Sommer die Landesregierung auffordern wollen, ein Gesetzentwurf für ein schleswig-holsteinisches Spielhallengesetz vorzulegen. Damals war Schwarz-Gelb noch nicht soweit; unser Antrag wurde abgelehnt. Meine Damen und Herren von der CDU und FDP, ich freue mich, dass Sie klüger geworden sind und nun nachlegen. Vielleicht haben Sie, wie Herr Magnussen es geschildert hat, einfach auch viel Post bekommen, die Ihnen die Notwendigkeit deutlich gemacht hat. Willkommen im Club!

(Werner Kalinka, CDU: Ich war schon vorher im Club!)

Monika Heinold: Herr Kalinka, Sie waren an unserer Seite – tapfer!

Spielhallen-Gesetz im Landtag:
Kalinka-Vorstoß erfolgreich

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat inzwischen den Entwurf eines Spielhallen-Gesetzes für Schleswig-Holstein vorgelegt. In erster Lesung wurde er am 16. November 2011 im Plenum debattiert. Es zeichnet sich dabei möglicherweise eine fraktionsübergreifende Zustimmung im Parlament ab. Der Gesetzentwurf wird in nächster Zeit in den Ausschüssen diskutiert, bevor er in 2. Lesung erneut im Plenum abschließend beraten wird.

Werner Kalinka hatte schon vor der Sommerpause 2011 ein entsprechendes Gesetz gefordert. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte schon seinerzeit die Notwendigkeit betont. Im Zuge der Verabschiedung des Glücksspielgesetzes verständigte sich die schwarz-gelbe Koalition dann darauf, ein Gesetz zur Eindämmung der Spielhallenflut und der Bekämpfung der Sucht vorzulegen. Kalinka: „Ich freue mich über diese Entwicklung.“

MP-Konferenz zu Glücksspiel ermutigend

„Eine bundesweite Regelung des Glücksspiels ist der beste Weg. Es ist gut, dass die Konferenz der Ministerpräsidenten in Lübeck dazu Weichen gestellt hat“, so der CDA-Landesvorsitzende und Landtagsabgeordnete Werner Kalinka.

Der Landtag habe im September 2011 – im übrigen erst in 3. Lesung – mit der Verabschiedung des Gesetzes gleichfalls den Willen zu einem Kompromiss bekundet. Es sei nach intensiven Beratungen innerhalb der schleswig-holsteinischen CDU-FDP-Koalition in den letzten 14 Tagen vor Verabschiedung deutlich in diese Richtung modifiziert worden.

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Glücksspielgesetz für Schleswig-Holstein

Am Mittwoch 14. September 2011 findet die abschließende 3. Lesung statt. Gegenüber bisherigen Entwürfen gibt es u.a. folgende wesentliche Änderungen, für die Werner Kalinka sich eingesetzt hat:

  • Das Gesetz tritt zum 01. Januar 2012 in Kraft, in seiner vollständigen Wirkung allerdings erst am 01. März 2012. Bis dahin ist Zeit, zu einer bundeseinheitlichen Lösung zu kommen.
  • Lizenzen aus anderen EU-Ländern gelten nicht automatisch in Schleswig-Holstein.
  • Es wird keine eigene Anstalt für die Lizenzvergabe in Schleswig-Holstein gegründet. Die Entscheidung über Lizenzvergaben liegt bei der Landesregierung.
  • Über eine Verordnung werden die Zuverlässigkeitskriterien für Betreiber geregelt.
  • Die Kontrollmöglichkeiten und -befugnisse werden deutlich ausgeweitet.
  • Berichtspflichten über die Wirksamkeit des Spielerschutzes werden verstärkt.
  • Der Spielerschutz wird bundeseinheitlichen Regeln angepasst.
  • Bei der Suchtprävention gibt es weitere Verbesserungen.
  • Online-Konzessionen für Spielbanken sollen nur für die in Schleswig-Holstein ansässigen Spielbanken erteilt werden.

Wichtig auch: Nach den parlamentarischen Beratungen des Glücksspielgesetzes ist die bundesweite Einheitlichkeit des Lottoblocks gewährleistet.

„Kommerzielle Wettindustrie macht unhaltbare Versprechungen“

„Mit großer Sorge nehmen die 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG zur Kenntnis, dass einige Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages im Alleingang die Kommerzialisierung des Glücksspiels betreiben. Darum wenden wir uns als Betriebsrat der NordwestLotto heute direkt an Sie.

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Glücksspiel: welche Gesellschaft und welche Werte wollen wir

Am 13. April 2011 fand im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags eine ganztägige Anhörung zum Glücksspielgesetz statt. Einige offene Fragen nach der Anhörung:

Eine Liberalisierung des Glückspiels bedeutet Marktzuwachs. Werbung für „legales Spiel“ bedeutet, mehr Menschen an das Glücksspiel heranzuführen. Mehr Menschen, die damit umgehen können, ebenso wie Menschen, die dies nicht können. Nicht wenige Spieler reißen nicht nur sich selbst, sondern auch Familie und Freunde, Haus und Hof mit in den finanziellen Abgrund. Auch Kinder und Jugendliche würden mehr Werbung wahrnehmen.

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