CDU für allgemeine Lohnuntergrenze

Die CDU Deutschlands hat sich auf ihrem Parteitag in Leipzig für eine allgemeine, verbindliche Lohnuntergrenze ausgesprochen. In ihrem Beschluss bekennt sich die CDU außerdem zu dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Leiharbeit. Die CDU fordert zudem die Unternehmen auf, die Möglichkeiten für befristete Beschäftigungs­verhältnisse verantwortlich zu nutzen.

  • Die CDU hält es für notwendig, überall dort eine Lohnuntergrenze einzuführen, wo ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert.
  • Die Lohnuntergrenze soll durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt werden. Die Findung einer Lohnuntergrenze ist nicht Sache der Politik.
  • Die Lohnuntergrenze soll sich an den für allgemein verbindlich erklärten Branchentarifverträgen orientieren.
  • Die Kommission der Tarifpartner trägt auch die Verantwortung dafür, mögliche Differenzierungen bei der Lohnuntergrenze vorzunehmen.

Die CDU will eine durch Tarifpartner bestimmte Lohnuntergrenze und keinen politischen Mindestlohn. Die gerechte Entlohnung von Arbeit ist keine neue Forderung, sondern ureigene christdemokratische Politik.

Herausgeber: CDU-Bundesgeschäftsstelle, Berlin

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