Bei Verdacht von Preisabsprachen bei Feuerwehrfahrzeugen: Gemeinden können sich an das Bundeskartellamt wenden

Betroffene Gemeinden können beim Bundeskartellamt erfragen, ob von ihnen ange­schaffte Feuerwehrfahreuge in den Listen der Firmen aufgeführt sind, die verdächtigt sind, Preisabsprachen getroffen zu haben. Der hierfür relevante Zeitraum liegt zwischen 2001 und Mai 2009. Dies ist der Zeitraum, zu dem das Bundeskartellamt ermittelt hat. Dies geht aus Informationen hervor, die Innenminister Klaus Schlie den Landtagsabgeordneten Werner Kalinka und Markus Matthießen auf deren Anfrage übermittelt hat. Kalinka und Matthießen hatten sich am 3. März 2011 an den Minister gewandt, nachdem entsprechende Vorwürfe bekannt geworden waren.

Der Minister teilt weiter mit: „Leider ist es mir nicht möglich, Ihnen eine Zusammen­stellung über die Auswirkungen auf SchIeswig-Holstein vorzulegen, da die Beschaffung der Fahrzeuge durch die Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung erfolgt und hierüber keine statistischen Daten durch das Innenministerium erhoben werden. Die betroffenen Firmen sind in den Schreiben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes benannt worden.“

Kalinka: „Man kann nur allen betroffenen Gemeinden empfehlen, alle Mittel auszu­schöpfen, um Ansprüche zu prüfen und ggfalls. diese auch durchzusetzen. Dies kann allein seitens der jeweiligen Gemeinde oder im kommunalen Verbund geschehen.“

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