Gastbeitrag: Förderung der Schulsozialarbeit

Es ist begrüßenswert, dass die Politik die Notwendigkeit der Schulsozialarbeit anerkennt. Es kann nicht sein, dass den Schulen und damit den Lehrkräften immer mehr erzieherische Aufgaben, die verfassungsgemäß zuvörderst den Eltern obliegen, übertragen werden und soziale und präventive Angelegenheiten, die eigentlich bei der institutionellen Jugendhilfe angesiedelt und in deren Zuständigkeit fallen, aufgebürdet worden ist. Im gleichen Atemzug werden bessere Schulleistungsergebnisse eingefordert.

Im Klartext: Wenn Kommunen ihre Probleme im Jugendbereich in guter Art und Weise meistern, dürfen sie dafür nicht bestraft werden in Form von Nichtteilhabe an Förderprogrammen für Schulsozialarbeit. An dieser Stelle wird das Subsidiaritäts­prinzip zwischen Bund, Ländern und Kommunen abermals ad absurdum geführt und die vermeintlich problematischen Stadtteile, Städte oder Gemeinden weiter in die Unmündigkeit gebracht.

Wenn nun aber einzelne Kommunen als Nutznießer des Fonds für Schulsozialarbeit ausgewählt würden, nur weil Prävention u.ä. in diesen Bereichen in der Vergangenheit sträflich vernachlässigt worden ist, dann begibt man sich direkt wieder in eine Subventionsspirale,  deren Ende nicht abzusehen ist.

Ähnlich der Kommunalaufsicht, die unsachgemäßen Mitteleinsatz sanktioniert, müsste bei solchen finanziellen Zuwendungen des Landes oder des Bundes zunächst geprüft werden, ob nicht durch Eigenmittel, die z.B. für fragwürdige politische Prestigeobjekte in den jeweiligen Haushalt eingestellt worden sind, ersetzt werden können.

Tade Peetz

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