Landeshaushalt: Verpflichtungsermächtigungen wurden 2009 nur zu 27 % in Anspruch genommen

Einige Dienststellen haben Haushaltsansätze ohne Einwilligung des Finanzministeriums um 2,1 Mio. € überschritten. Der Landesrechnungshof erwartet, dass die Haushaltsmittel in Zukunft sorgfältiger bewirtschaftet werden.

Infolge der bereits wieder anspringenden Konjunktur hat das Land 2009 weniger konjunkturell bedingte Kredite benötigt als veranschlagt waren. Das Finanzminis­terium bildete einen Einnahmerest von 141,9 Mio. €, den es nach 2010 übertrug. Die Bildung des Einnahmerestes war nicht sachgerecht, da die veranschlagte Kreditauf­nahme ausschließlich zum Ausgleich des konjunkturell bedingten Defizits 2009 bestimmt war. Der Einnahmerest ist in Abgang zu stellen.

Die Verpflichtungsermächtigungen waren auch 2009 zu großzügig veranschlagt. Die Ansätze waren 3-mal höher als im Haushaltsvollzug benötigt. Sie wurden nur zu 27 % in Anspruch genommen. Künftig sind Verpflichtungsermächtigungen sorgfältiger zu veranschlagen.

Die Kreditaufnahme 2009 lag sowohl bei Haushaltsaufstellung als auch nach Haushalts­vollzug über der für 2009 noch geltenden Kreditobergrenze. Diese orientierte sich an den veranschlagten Investitionen. Die Landesregierung hat schlüssig dargelegt, dass die erhöhte Kreditaufnahme dafür bestimmt und geeignet sei, ein gesamtwirtschaftliches Ungleichgewicht abzuwehren. Damit war der Haushalt verfassungsgemäß.

Die Landesschulden stiegen 2009 um 1,8 Mrd. € auf 25,4 Mrd. €. Dieser hohe Anstieg ergab sich aus einer Neuverschuldung von 981,6 Mio. € und der Übernahme der Schulden der Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein GmbH von 862 Mio. €.

Auszug aus den Bemerkungen 2011
mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2009
des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein

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