Wir können wieder zum Friseur

Wer hätte jemals gedacht, dass dies eine Meldung wert wäre. Aber in Corona-Zeiten ist vieles anders. Am 4. Mai gilt die Aufhebung des Verbots wie auch für Dauercamper, wenn sie Selbstversorger sind (sanitäre Anlagen bleiben geschlossen). Gottesdienste sind mit begrenzter Teilnehmerzahl wieder möglich, Spielplätze werden unter Voraussetzungen wieder geöffnet. Die Öffnung der Schulen beginnt teilweise. Fußpflege ist wieder möglich. Zweitwohnungen dürfen in der Regel wieder genutzt werden, auch Museen. Keine Veränderung vorerst bei Veranstaltungen. Denkbar erscheint, dass auf die 800 Quadratmeter-Grenze beim Verkauf bald verzichtet wird. Kontaktarme Sportarten sollen wieder möglich sein. Die genauen Einzelheiten sind auf der Homepage der Landesregierung unter https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/Corona/200429_erleichterungen_koalition.html nachzulesen.

Weitere Artikel: