Wir können wieder zum Friseur

Wer hätte jemals gedacht, dass dies eine Meldung wert wäre. Aber in Corona-Zeiten ist vieles anders. Am 4. Mai gilt die Aufhebung des Verbots wie auch für Dauercamper, wenn sie Selbstversorger sind (sanitäre Anlagen bleiben geschlossen). Gottesdienste sind mit begrenzter Teilnehmerzahl wieder möglich, Spielplätze werden unter Voraussetzungen wieder geöffnet. Die Öffnung der Schulen beginnt teilweise. Fußpflege ist wieder möglich. Zweitwohnungen dürfen in der Regel wieder genutzt werden, auch Museen. Keine Veränderung vorerst bei Veranstaltungen. Denkbar erscheint, dass auf die 800 Quadratmeter-Grenze beim Verkauf bald verzichtet wird. Kontaktarme Sportarten sollen wieder möglich sein. Die genauen Einzelheiten sind auf der Homepage der Landesregierung unter https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/Corona/200429_erleichterungen_koalition.html nachzulesen.

Auf öffentlichen Spielplätzen gilt ein striktes Rauchverbot

Auf öffentlichen Spielplätzen gilt in Schleswig-Holstein, wie in KiTas und Schulen, künftig ein striktes und umfassendes Rauchverbot. Dies beschloss der Sozialausschuss des Landtages ohne Gegenstimmen. Der Landtag wird noch in der Sitzung im Februar endgültig entscheiden.

Der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka sagte, damit sei jetzt für jeden unmissverständlich klar, dass Erwachsene eine Vorbildfunktion hätten und der Schutz der Kinder absolute Priorität habe. In der Nähe von Kindern hätten Zigaretten, Zigarillos und Zigarren nichts zu suchen, was zwar eigentlich selbstverständlich sei, was aber leider bislang wohl nicht immer und überall eingehalten werde.

Nicht in die Gesetzesänderung aufgenommen wurde der Antrag von SPD und SSW, die Kommunen gesetzlich zum Aufstellen von Hinweisschildern zu verpflichten. Kalinka: „Dies geschah auf Wunsch der kommunalen Familie. Nach meiner Überzeugung werden aber auch die Kommunen im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinwirken, dass auf die Einhaltung des Gesetzes geachtet wird.“

Kalinka appelliert, die Einigkeit in der Sache in den Mittelpunkt zu stellen.

Wo Kinder oder Schwangere sind, sind Zigaretten tabu

„Wo Kinder oder Schwangere sind, sind Zigaretten, Zigarillos und Zigarren tabu“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka in der Debatte des Landtages. Dies sei eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber leider nicht immer Realität. Die CDU-Landtagsfraktion unterstütze selbstverständlich die Initiativen, über den Bundesrat ein Rauchverbot für Autos zu erreichen, in dem sich Kinder und / oder Schwangere befinden, wie auch ein Verbot des Rauchens auf Spielplätzen.

Rauchen wie auch andere Genussmittel schadeten der Gesundheit. Tabakrauch enthalte mehr als 4800 Substanzen, von denen mehr als 70 krebserregend seien oder im Verdacht stünden, Krebs zu erzeugen. Auch Passivrauchen könne schwere Erkrankungen auslösen. Kalinka: „Der Staat muss dafür sorgen, dass möglichst umfassend Regelungen bestehen und Wirksamkeit entfalten, um vor allem junge Menschen und ungeborene Kinder vor dem Passivrauchen nachhaltig zu schützen.“

Wichtig seien Appelle, Vorbildfunktion und Verantwortungsbewusstsein. Aber es müsse auch klar sein, dass es wirksame Kontrollen geben werde, um den Schutz durchzusetzen und Vollzugsdefizite zu vermeiden. Auch bei Handy-Nutzung, Einhaltung der Geschwindigkeit oder LKW-Lenkzeiten zum Beispiel gebe es Kontrollen und Sanktionen.

Der Abgeordnete erinnert daran, dass durch das 2008 in Schleswig-Holstein in Kraft getretene Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens bereits deutliche Veränderungen eingetreten seien. Vor allem die früheren Landtagskollegen Frauke Tengler und Peter Eichstädt hätten sich fachlich fundiert und beharrlich engagiert. Kalinka: „Und die Umsetzung war dann mit deutlich weniger Problemen verbunden, als dies immer wieder vorausgesagt worden war.“