Informationen zum Feuerwehrführerschein

Im Jahr 1999 wurden EU-weit neue Führerscheinklassen eingeführt. Für freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste und technische Hilfsdienste wurde es in der Folgezeit im Nachwuchsbereich immer schwieriger, ausreichend Fahrer für die schwereren Einsatzfahrzeuge zu bekommen: konnte man mit dem Führerschein der alten „Klasse 3“ noch Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen lenken, waren dies ab dem 01. Januar 1999 mit dem neuen Autoführerschein der „Klasse B“ nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen.

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Der große Feuerwehrführerschein kommt!

„Der große Feuerwehrführerschein kommt!“ Dies erklärte der Sprecher der CDU-Landtagsfraktion für Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz, Markus Matthießen, MdL, in Kiel.

Der Abgeordnete teilte mit, dass das Bundeskabinett eine entsprechende Gesetzesvorlage beschlossen habe, die der Bundestag nach 1. Lesung und Befassung durch den Bundesrat voraussichtlich noch im nächsten Frühjahr umsetzen werde.

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