Geo-Datengesetz in der Erörterung im Landeshaus

Vertreter der kommunalen Spitzenverbände (rechts) und der Fraktionsarbeitskreis „Innen und Recht“ tauschten Argumente aus

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf eines Geodateninfrastrukturgesetzes für Schleswig-Holstein (GDIG) vorgelegt (Drs. 17/775). Der Gesetzentwurf dient dazu, europäische Richtlinien zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft umzusetzen.

Zur Umsetzung der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Dieser Zeitraum läuft bald aus. Bund und Länder setzen die Richtlinie in eigener Verantwortung um.

Für die Kommunen ist die Finanzierung von besonderer Bedeutung. Dies war auch ein wesentlicher Punkt des Gedankenaustausches zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Fraktionsarbeitskreis „Innen und Recht“ der Landtagsfraktion in Kiel. Den Spitzenverbänden liegt daran, dass die Kommunen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden.

Die Digitalisierung in Schleswig-Holstein ist mit einem Volumen von rund 50 Mio. Euro seit Jahren aufgebaut worden. An den Kosten waren zu je 1/3 die Kommunen, das Land und die Energieversorger beteiligt. Jetzt ist ein wichtiger Punkt, dass die notwendigen Aktualisierungs- und Ergänzungs­erhebungen finanziell und unbürokratisch geregelt werden.