Rd. 2,2 Mrd. Euro umfasst der Sozial- und Gesundheitsetat des Landes

Viel dreht sich im Landeshaus um Corona – aber nicht alles. Z.B. haben die Beratungen über den Haushalt 2021 begonnen, der im Februar vom Landtag verabschiedet werden soll. Der Haushalt ist eine der wichtigsten Aufgaben des Parlamentes, von manchen auch „Königsrecht“ genannt. Er wird von der Regierung schriftlich vorgelegt, danach gibt es für die Abgeordneten die Gelegenheit zu schriftlichen Fragen. Weiter geht es in den Facharbeitskreisen, Fraktionen, gemeinsamen Arbeitskreisen und Ausschüssen, bevor im Landtag abgestimmt wird. Im FAK Soziales haben wir mit dem Staatssekretär im Sozialministerium, Dr. Matthias Badenhop, den Etat für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren erörtert. Er umfasst rd. 2,2 Mrd. Euro, davon 1,8 Mrd. Euro für Zuschussbedarfe.