Zehn Maßnahmen zu Prävention und Sanktion bei jugendlichen Intensivtätern

In einer Pressekonferenz am 21.06.2011 in Kiel haben der CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzende Dr. Christian von Boetticher, MdL, und der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfratkion Werner Kalinka, MdL, nach Beratungen in der CDU-Fraktion und im CDU-Landesvorstand ein Maßnahmenpaket für den Umgang mit jugendlichen Intensivtätern vorgestellt.

Von Boetticher stellte die Innere Sicherheit als ein Kernanliegen der CDU heraus: „Ich glaube, dass es ein Thema ist, das die Menschen bewegt. Wenn wir uns nicht darum kümmern, tut es niemand.“ Im Bereich der Jugendkriminalität bestünde besonderer Handlungsbedarf: „Die Zahl der Taten steigt zwar nicht, aber es gibt mehr extreme Taten und mehr Intensivtäter.“

Kalinka: „In Schleswig-Holstein werden 58 % aller Raubdelikte von Jugendlichen begangen und 43 % aller gefährlichen Körperverletzungen von unter 21-jährigen. Dies sind erschreckende Zahlen.“ Gerade bei jugendlichen Intensivtäter verschärften sich diese Probleme noch weiter: „Auf einen nur sehr kleinen Anteil aller jugendlichen Straftäter entfällt mehr als die Hälfte der Jugendstraftaten insgesamt“, so Kalinka.

Das von den CDU-Politikern vorgestellte Konzept sieht Maßnahmen und Vorschläge zu folgenden Punkten vor:

  1. Pilotprojekt „100 Helfer“
    Betreuung von jugendlichen Intensivtätern durch pensionierte Polizeibeamte und Staatsanwälte
  1. Vorsicht, Führerschein in Gefahr!
    Flächendeckend in Schleswig-Holstein das „Gelbe-Karte-Modell“ einführen
  1. Die Strafe muss der Tat auf dem Fuße folgen
    Den Ausbau des vorrangigen Jugendverfahrens beschleunigen
  1. Möglichkeiten der geschlossenen Unterbringung als Chance verstehen
    Reagieren können, wenn das Umfeld eine Besserung unmöglich macht
  1. Ausbau der Schulsozialarbeit
    Die zur Verfügung stehenden Mittel für die Schulsozialarbeit zielgerichtet einsetzen
  1. Problemursache Alkohol stärker in den Blick nehmen / Lehrinhalte anpassen
    Den Zusammenhang von Drogen- und Kriminalitätsprävention schärfen / mehr Schülern den Besuch von Gerichtsverhandlungen ermöglichen
  1. Eltern in die Pflicht für ihre Kinder nehmen
    Kosten für Polizeieinsätze, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und gegen die Schulpflicht auch gegenüber Eltern durchsetzen
  1. Handlungsnetzwerke auf kommunaler Ebene besser verknüpfen
    Arbeit einer Jugend-Taskforce auch auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte notwendig
  1. Die praktische Anwendung von § 105 JGG in den Blick nehmen
    Zur Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende
  1. Einheitliche Standards
    Klarheit über das Phänomen „jugendliche Intensivtäter“

Download als PDF-Datei: Maßnahmenpaket „Jugendliche Intensivtäter“

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