Der Kreis ist für die bedarfsgerechte Notfall-Rettung im gesamten Kreisgebiet verantwortlich

„Der Kreis Plön, nicht das Land ist Träger des RettungsdIenstes. Der Kreis ist nach § 6 des Rettungsdienstgesetzes verpflichtet, dass der Rettungsdienst bedarfsgerecht im gesamten Kreisgebiet sichergestellt ist. Daran habe ich den Kreis aus Sorge um die Situation in Lütjen­burg und der Region nachdrücklich erinnert.“ Mit diesen Worten hat der Landtagsab­geordnete Werner Kalinka die Kritik von Herrn Blöcker an seinen Aussagen entschieden zurückgewiesen.

Leider habe die Mehrheit des Kreistages einschliesslich Blöckers auf Vorschlag des Landrates Dr. Gebel einem Vertrag mit den Kassen zugestimmt, der die Situation in der Region deutlich verschlechtert habe. Dadurch sei erst die jetzige Lage entstanden. Kalinka: „Anstatt öffentlich Streit anzufangen, sollte Blöcker etwas tun.“

Der Kreis könne sich selbstverständlich für eine bessere Notarztversorgung finanziell engagieren, wie dies ja auch Gemeinden beschlossen hätten. Wenn Blöcker inzwischen selbst einräumen müsse, dass die Lage nicht in Ordnung sei, so sei er doch in der Pflicht zum Handeln. Der Abgeordnete: „Fehler kann man ja machen. Aber dann sollte man auch den Schneid haben, dies selbstkritisch einzuräumen und Veränderungen einzuleiten. Die Menschen vor Ort erwarten konkrete Hilfe.“

Die Pflicht, für mehr Notfall-Sicherheit in der Region Lütjenburg zu sorgen, gelte umso mehr gerade für die Achse Blöcker/Gebel, als Blöcker unter Beteiligung der Kreisverwaltung aktuell den teilweise Neubau der Kreiswehrfeuerzentrale in Plön in Höhe von 3,7 Mio Euro am Kreistag vorbei vorgeschlagen habe. Kalinka: „Dafür soll Geld da sein, nicht aber für lebens­rettende Massnahmen in der Region Lütjenburg? Blöcker fehlt Glaubwürdigkeit.“

Es sei im übrigen noch nicht einmal statthaft, dass Blöcker sich in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsmitglied der „Gesundheits-gGmbH“ öffentlich äussere.

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