Differenziertes Bild in den schriftlichen Stellungnahmen zum Wahlrecht

Angesichts der am Mittwoch d. 09.02.2011 bevorstehenden Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss zum Wahlrecht hat der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, MdL, ein erstes Fazit zu den schriftlichen Stellungnahmen gezogen:

„Es war gut, dass sich im letzten Jahr niemand von den Grünen zu einem Schnellschuss drängen lassen wollte. Die mittlerweile vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen der Wahlrechtsexperten ergeben ein sehr differenziertes Bild“, so Kalinka.

„Bemerkenswert ist, dass z.B. Rechtsanwalt Dr. Mecklenburg in seiner Stellungnahme verfassungs­rechtliche Bedenken gegen die Zahl von 27 Wahlkreisen äußert. Er schlägt sogar eine Regelgröße des Landtags von 80 Abgeordneten vor. Damit widerspricht er dem Vorschlag der Grünen und des SSW.“ Immerhin habe Dr. Mecklenburg Bündnis90/Die Grünen und den SSW beim Normkontrollverfahren vor dem Landesverfassungsgericht vertreten, so Kalinka.

Kalinka erklärte, dass die von CDU, FDP und SPD angestrebte Kombination aus einer Verkleinerung der Wahlkreiszahl 40 auf 35 und einer Klarstellung von Art. 10 der Landesverfassung auf keine durchgreifenden Bedenken gestoßen sei. Es sei vielmehr bestätigt worden, dass man diesen Weg gehen könne. Soweit es dennoch vereinzelte Kritik gäbe, mahnte der Innenpolitiker, dass man die rechtliche Bewertung sauber von politischen Zielvorstellungen trennen müsse.

Kalinka: „Jeder weiß, dass das Urteil des Landesverfassungsgerichts nicht einfach umzusetzen ist. Aber am Ende bleibt der rechtliche Spielraum des Gesetzgebers immer das eine, und das andere sind die unterschiedlichen Auffassungen darüber, was politisch als das Beste für unser Land angesehen wird. Wir möchten, dass die Zahl Direktmandate nicht weniger als die Hälfte aller Mandate beträgt. So ist es auch mit guten Gründen bei der Bundestagswahl. Unser Vorschlag stellt den bislang größten Konsens im Landtag dar.“

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