Auszüge aus der Rede des innenpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, anlässlich der Verabschiedung des neuen Wahlrechts für Schleswig-Holstein durch den Landtag

„10 von den 16 Landesparlamenten in Deutschland haben mehr als 100 Abgeordnete. Die Durchschnitts­größe liegt bei 108,7. In Hamburg und Sachsen-Anhalt, wo jüngst gewählt wurde, sind es 121 bzw. 105. Von lauten Debatten über die Größe der Parlamente/Bürgerschaft ist nichts zu hören.

Nicht die Zahl der Abgeordneten entscheidet über das Ansehen eines Parlamentes, sondern die Qualität der Arbeit. Dies gilt auch für Schleswig-Holstein. Das ständige Rufen nach weniger Abgeordneten halte ich für den falschen Schwerpunkt der Debatte.

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Welche Politiker wollen wir?

CDU, FDP und SPD schlagen ein Wahlrecht mit der Landtagsgröße von 69 Abgeordneten vor – in dieser Größe das zweitkleinste Parlament der Republik (Durchschnitt: 108,7). Der Vorschlag zu einem wenigstens hälftigen Verhältnis von Direkt- und Listenmandaten ist Normalzustand im Bund und den meisten Ländern. Mit dem Vollausgleich von Überhangmandaten wird dem Wunsch der kleinen Parteien entsprochen. Nichts daran ist ungewöhnlich.

Dramatisch aber die Schlagzeilen nach der Wahlrechtsanhörung vom vergangenen Mittwoch, z.B.: „Ein Landtag mit bis zu 140 Sitzen?“. Anwalt Dr. Mecklenburg hatte diese unwahrscheinliche Folge in den Raum gestellt; er klagte übrigens für Grüne und SSW vor dem Verfassungsgericht. Die Berichterstattung über die (ganztägige) Anhörung wurde zum Scherbengericht. Vielleicht auch, weil viele Journalisten schon nach zwei Stunden gegangen waren.

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Differenziertes Bild in den schriftlichen Stellungnahmen zum Wahlrecht

Angesichts der am Mittwoch d. 09.02.2011 bevorstehenden Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss zum Wahlrecht hat der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, MdL, ein erstes Fazit zu den schriftlichen Stellungnahmen gezogen:

„Es war gut, dass sich im letzten Jahr niemand von den Grünen zu einem Schnellschuss drängen lassen wollte. Die mittlerweile vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen der Wahlrechtsexperten ergeben ein sehr differenziertes Bild“, so Kalinka.

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