Zweite Einsatzhundertschaft und Sicherheitsabgabe – große Übereinstimmung mit der Polizeigewerkschaft

Zu einem Informations- und Meinungsaustausch über die Lage, Probleme und Perspektiven der Landespolizei trafen der Arbeitskreis Innen und Recht der CDU-Landtagsfraktion und Vertreter der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG – Landesverband Schleswig-Holstein) im Kieler Landeshaus zusammen. Für die Polizeigewerkschaft dabei: Landesvorsitzender Torsten Gronau, Jochen Einfeld, Frank Hesse und Thomas Nommensen.

Themen (u.a.): Personalstrukturkonzept und Beförderungen, dienstliche Beurteilungen und Leistungsebenen, die sächliche Ausstattung, insbesondere der Dienststellen mit modernen bzw. internetfähigen PC’s, die Wiederanschaffung von landeseigenen Dienstfahrzeugen und Abkehr vom Leasingmodell, Gewalt gegen Polizeibeamte und Rechtsschutz, die Organisationsreform und Befürchtungen vor einem Rückzug aus der Fläche, eine gerechte Verteilung der Polizeistellen im Land und natürlich die Arbeitsbelastung der Polizeibeamten.

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen und Recht, Werner Kalinka, stellte viele Übereinstimmungen in den Auffass­ungen fest: Deutlich wurde dies beispielsweise an den Themen Einsatzbelastung durch Großeinsätze, zweite Einsatzhundertschaft oder der von Kalinka seit geraumer Zeit geforderten Sicherheitsabgabe bei professionellen Veranstaltungen.

Durch die stetig gestiegene Zahl an Großeinsätzen würden viele Polizeibeamte aus dem normalen Dienst heraus­genommen – oftmals kurzfristig – um dann z. B. am Wochenende auch in anderen Bundesländern – z.B. bei Fußballspielen – eingesetzt zu werden. Ein großer Anteil der Arbeitsbelastung in der Polizei sei auf solche Ein­sätze zurückzuführen. Die Forderung, dass sich private Großveranstalter mehr an der Finanzierung von Polizei­einsätzen beteiligen müssten, wurde gegenseitig gesehen. Eine Kosten-Nutzenrechnung zu den (Über-)Stunden, so der Hinweis der Gewerkschafter, würde z.B. bei Fußballspielen schnell klar machen, dass es mit einem Hinweis auf bereits gezahlte Steuern bei weitem nicht getan ist. Auch trotz privater Sicherheitsdienste müsse Polizei vor Ort sein – was Stunden und Geld koste.

Beschrieben wurden auch Defizite bei der Ausstattung von Dienststellen mit internetfähigen PC’s und bürokra­tische Hürden, die sich Polizeibeamten entgegenstellen, wenn sie eigeninitiativ Abhilfe schaffen wollen. Kritisch angesprochen wurde ebenso die Praxis der Gewährung von Rechtsschutz durch den Dienstherren, insbesondere bei Anzeigen gegen Polizeibeamte (vgl. zu diesem Thema auch die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abg. Werner Kalinka, Ds 17/1528).

Positive Rückmeldung: die im Rahmen des Haushaltspakets 2011/2012 beschlossenen Beförderungen kommen an und werden wahrgenommen.

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