S-H: Schutzschirm für Stadt- und Gemeindewerke

Wir handeln in Schleswig-Holstein. Um Stadt- und Gemeindewerken ggf. helfen zu können, stehen 250 Mio. Euro für Bürgschaften bereit, im Einzelfall max. 20 Mio. Euro. Diese werden von der IB S-H in einer Höhe von bis zu 50 % des Kreditvolumens gegenüber den Hausbanken gewährt. Das Land verbürgt gegenüber der IB S-H. Über die Sorgen der Energieversorger hatte ich mich bereits im August in Heikendorf informiert.

Einbruchsschutzprogramm: Es stehen noch Mittel bereit

1,8 Mio. Euro stehen in 2020 für das Einbruchsschutzprogramm des Landes zur Verfügung. Bislang gingen in diesem Jahr mehr als 500 Förderanträge bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein. MdL Werner Kalinka: „Die Mittel des Programmes sind damit noch nicht alle aufgebraucht. Förderanträge können noch bis zum 11. Dezember 2020 bei der IB.SH gestellt werden.“ Die Zahl der Einbrüche sei in Schleswig-Holstein kontinuierlich gesunken. Das Programm gibt es seit 2016.

Die Mindestinvestitionssumme beläuft sich auf 500 Euro pro Antrag. Zuschüsse werden gestaffelt in Höhe von bis zu 20% der Investitionskosten und insgesamt bis zu 1 550 Euro pro Wohnobjekt gewährt. Investitionen bis 1000 Euro werden mit 20%, die restlichen förderfähigen Ausgaben bis maximal 10 000 Euro mit 15% bezuschusst. Anträge und weitere Informationen zum Einbruchsschutz sind unter www.ib-sh.de/zuschuss-fuer-einbruchschutz verfügbar.