Einbruchschutz-Programm wird auch im Jahr 2021 fortgesetzt

Gute Nachricht zum Jahreswechsel: Wie die Stormarner CDU-Landtagsabgeordneten Tobias Koch, Claus Christian Claussen und Lukas Kilian heute (28.12.2020) mitteilten, wird das Einbruchschutz-Programm des Landes auch im kommenden Jahr fortgesetzt. „Nach Auskunft des Innenministeriums stehen für das nächste Jahr knapp 800.000,- Euro zur Bewilligung zur Verfügung, um Häuser und Wohnungen vor Einbrüchen zu schützen“, so Tobias Koch, CDU-Fraktionsvorsitzender im Kieler Landtag. Im Jahr 2020 seien insgesamt 827 Anträge mit einem Volumen von 757.013,76 Euro bewilligt worden. Dabei entfielen 811 Anträge auf Ein- und Zweifamilienhäuser und 16 Anträge auf Mietwohnungen. „Im gleichen Umfang wird auch im kommenden Jahr die Nachrüstung von Fenster- und Terrassentüren oder der Einbau von Alarmanlagen und Bewegungsmeldern gefördert. Die Verlautbarungen der Opposition, dass das Programm im nächsten Jahr nicht fortgesetzt würde, sind unzutreffend“, erklärt Lukas Kilian, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Anträge können auch im nächsten Jahr wieder bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt werden. Wie bisher sei davon auszugehen, dass Investitionen zwischen 500 und 1.000 Euro mit 20% gefördert würden und der darüber hinaus gehende Investitionsanteil mit 15%. Der maximale Zuschuss betrage 1.550,- Euro. Gefördert würden Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter einer selbstgenutzten Immobilie.

 

Einbruchsschutzprogramm: Es stehen noch Mittel bereit

1,8 Mio. Euro stehen in 2020 für das Einbruchsschutzprogramm des Landes zur Verfügung. Bislang gingen in diesem Jahr mehr als 500 Förderanträge bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein. MdL Werner Kalinka: „Die Mittel des Programmes sind damit noch nicht alle aufgebraucht. Förderanträge können noch bis zum 11. Dezember 2020 bei der IB.SH gestellt werden.“ Die Zahl der Einbrüche sei in Schleswig-Holstein kontinuierlich gesunken. Das Programm gibt es seit 2016.

Die Mindestinvestitionssumme beläuft sich auf 500 Euro pro Antrag. Zuschüsse werden gestaffelt in Höhe von bis zu 20% der Investitionskosten und insgesamt bis zu 1 550 Euro pro Wohnobjekt gewährt. Investitionen bis 1000 Euro werden mit 20%, die restlichen förderfähigen Ausgaben bis maximal 10 000 Euro mit 15% bezuschusst. Anträge und weitere Informationen zum Einbruchsschutz sind unter www.ib-sh.de/zuschuss-fuer-einbruchschutz verfügbar.

Das Land hilft beim Schutz vor Einbrüchen

Das Land beteiligt sich weiter am privaten Einbruchsschutz. MdL Werner Kalinka: „Nachdem der Landtag eine weitere Million Euro zur Verfügung gestellt hat, können die Anträge jetzt gestellt werden.“ Die Förderung beträgt 15%, maximal 1500 Euro. 2018 haben rund 1000 Bürger das Programm in Anspruch genommen.

Kalinka: „Leider gehören Einbrüche zu den häufigsten kriminellen Delikten, besonders in der dunklen Jahreszeit. Wer Opfer eines Einbruches geworden ist, trägt meist lange an den seelischen und nicht selten auch an den materiellen Schäden, die ein solches Ereignis auslösen. Das Land versucht zu helfen, damit fertig zu werden.“

Eine gute Möglichkeit, vorbeugend zu wirken, sei auch die Information. Neben dem konkreten Einbruchsschutz gebe es eine Reihe weiterer guter Tipps zum Thema. Die Polizei stehe bereit, auch in diesem Bereich der Prävention tätig zu sein.