Verfassungsschutz warnt vor Iran und Nordkorea

Als Proliferation wird die unerlaubte Weiterverbreitung von atomaren, biologischen und chemischen Massenvernichtungswaffen bzw. der zu ihrer Herstellung verwendeten Produkte sowie entsprechender Waffenträgersysteme (z.B. Raketen und Drohnen) einschließlich des dafür erforderlichen Know-hows bezeichnet. Die Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen stellt eine ernsthafte Bedrohung der internationalen Sicherheit dar, da zu befürchten ist, das proliferationsrelevante Risikostaaten den Einsatz von Massenvernichtungswaffen zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele androhen oder im Fall eines bewaffneten Konflikts tatsächlich einsetzen. Zu diesen Risikostaaten, die im Verdacht stehen, ihr konventionelles Waffenarsenal durch die Herstellung von Massenvernichtungswaffen zu ergänzen, zählen insbesondere der Iran, Nordkorea, Syrien und Pakistan. Schleswig-Holstein als Standort zahlreicher Unternehmen der Spitzentechnologie ist ein lohnendes Zielgebiet für entsprechende Beschaffungsbemühungen der Risikostaaten (Verfassungsschutzbericht 2017, DS 19/733).