CDU, FDP und SSW stimmen für Neuregelung der Straßenausbaubeiträge – mehr Freiheit vor Ort!

Nach einer lebhaften Debatte hat der Landtag mit den Stimmen von CDU, FDP und SSW abschließend eine Neuregelung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen beschlossen. Über den Gesetzentwurf wurde seit rund neun Monaten beraten. Er gibt den Kommunen mehr Freiheit bei der Gestaltung.

Für die CDU-Fraktion sprach der innenpolitische Sprecher, Werner Kalinka. Er sagte in der Debatte unter anderem:

Mehr Freiheit vor Ort! Das ist ein klarer Leitgedanke, mit dem die Koalition angetreten ist, den wir im Landesentwicklungsplan umgesetzt haben – und im Recht der Straßenaus­baubeiträge setzen wir ihn weiter um. Die Kommunen sollen künftig selbst entscheiden dürfen, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben, oder nicht. Und wenn Sie dies tun, sollen sie sich zudem aussuchen dürfen, ob sie einmalige oder wiederkehrende Beiträge erheben. Wir reden nicht nur davon, dass die Gemeinden mehr selbst entscheiden dürfen – wir handeln auch danach. Wir haben das Vertrauen, dass die demokratisch gewählten Vertreter in den Gemeinde- und Stadtvertretungen selbst am Besten wissen, was für ihren Bereich die beste Lösung ist. […]

Auch manch anderer verhält sich nicht immer widerspruchsfrei. Wer sich einerseits – auch und gerade in Finanzfragen – für mehr direkte Demokratie in den Kommunen stark macht, der sollte doch zumindest erklären, warum er den Bürgern das Eine direkt zutraut und den gewählten Gemeindevertretern das Andere nicht. Es kann doch eigentlich nicht im Streit stehen, dass Gemeindevertreter sich in aller Regel kontinuierlich über Jahre engagieren und daher die Haushaltsrelevanz ihrer Entscheidungen besonders gut kennen. Eine Grundfrage, die diese Diskussion prägt, scheint folgende zu sein: Wer hat Angst vor der kommunalen Selbstverwaltung?

Immerhin ist der Wandel von der Pflicht, hin zu einem Recht, Straßenausbaubeiträge zu erheben, kein neuer Weg. Vor uns sind ihn schon andere Bundesländer gegangen.“

Der Gesetzentwurf und die Empfehlungen der Ausschüsse sind auf der Homepage des Landtags unter den Drucksachen-Nummern 17/1600 und 17/2266 abrufbar.

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