Land und Kreis fördern zu 100%

„Für familienunterstützende Maßnahmen für Geflüchtete aus der Ukraine stehen im Kreis Plön ab sofort 306 200 Euro zur Verfügung. Anträge können von Familienzentren, Vereinen, Verbänden, Ämtern, Gemeinden und freien Trägern der Jugendhilfe gestellt werden,“ so MdL Werner Kalinka.

Das Land übernimmt 90 %, der Kreis die restlichen 10 %. Gefördert werden Maßnahmen im Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 31. Dez. 2023. Es ist also auch eine rückwirkende Anerkennung möglich.

Gefördert würden Angebote für geflüchtete Familien mit ihren Kindern aus der Ukraine wie zum Beispiel Spielgruppen, Sprachförderung, Begegnung von Familien, psychosoziale Unterstützung wie auch Angebote zur Förderung des Zugangs zu den Regelsystemen der Bildung, so Kalinka.

Der Sozialminister des Landes hat die Richtlinie am 28. April 2022 erlassen. Um die Bereitstellung der Komplementärmittel wurde der Plöner Kreistag von der Landrätin am Tag der Sitzung am 19. Mai 2022 gebeten. Kalinka: „Wir haben dies auch sofort beschlossen. Wir unterstützen, wo wir können.“

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