Rechte des Parlaments nicht unterlaufen!

Das von SPD/Grünen/FDP gewünschte sogenannte „Heizungsgesetz“ ist vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden. Es darf diese Woche im Bundestag nicht verabschiedet werden. Es sollte im Schnellgang von der „Ampel“ durch den Bundestag „gepeitscht“ werden. Dem Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann wurde zu Recht stattgegeben. Er verlangt, den Abgeordneten genügend Zeit für eine sorgfältige Beratung zu geben. Sie haben sogar die Pflicht dazu – so hat das Gericht bereits vor etwa 15 Jahren zu einer Angelegenheit in Schleswig-Holstein entschieden. Rechte des Parlaments müssen gewahrt werden. Sie vertreten die Bürgerinnen und Bürger.

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