Das Bundesverfassungsgericht hat endgültig entschieden: Es ist rechtmäßig, die Deutsche Fußballliga (DFL) an den Kosten von sog. Hochrisikospielen bei Profi-Vereinen ab 5 000 Zuschauern zu beteiligen. Wer Gewinne durch den Fußball machen kann, Umsätze im dreistelligen Millionen-Bereich oder noch mehr verzeichnet und Millionengehälter zahlt, muss auch für Kosten aufkommen, die durch den Spielbetrieb entstehen. Und dazu zählen die für zusätzliche Polizeikräfte bei sog. Hochrisikospielen, in der Regel 500 – 1500 mehr als gewöhnlich. Die Profi-Vereine der 1. Bundesliga sind doch längst zu eigenen Unternehmen geworden. Und: Die DFL als „Träger“ des Spielbetriebes ist Veranstalter des Liga-Betriebes, kassiert hohe Summen durch die Übertragungsrechte und gibt sie wohl größtenteils an die Vereine weiter. Das Urteil ist richtig. Ich habe mich seit langem dafür ausgesprochen, dass es nicht so weiter gehen kann, dass vielerorts gespart oder bezahlt (Steuern, aber auch die oft gar nicht so geringen Gebühren) werden muss, nur nicht für die Leistungen des Staates für das Geschäft Profifußball. Und das sage ich auch als jemand, der gern Fußball gespielt hat und ihn gern schaut.
Bundesverfassungsgericht
Es kriselt erheblich in der „Ampel“-Koalition
Wer „Hart, aber fair“ und die „Tagesthemen“ gesehen hat, wird die Feststellung nicht vermeiden können, dass „Ampel“-Koalition und Bundesregierung in einer ernsten Krise stecken. SPD, Grüne und FDP sind sich sehr uneinig, Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) wirkt überfordert, Lösungen sind nicht in Sicht. Noch nicht einmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist voll ausgewertet.
Finanzen: Ein nötiges Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von sehr großer Bedeutung. Für den Bund, aber auch für Länder und Kommunen. Der Nachtragshaushalt 2021 des Bundes ist verfassungswidrig, 60 Mrd. Euro nicht gebrauchter Corona-Notkredite durften nicht für Klima- und Transformationsfonds genutzt werden. Die Schuldenbremse muss eingehalten werden. Was draufsteht, muss auch drin sein. Gut so!
Rechte des Parlaments nicht unterlaufen!
Das von SPD/Grünen/FDP gewünschte sogenannte „Heizungsgesetz“ ist vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden. Es darf diese Woche im Bundestag nicht verabschiedet werden. Es sollte im Schnellgang von der „Ampel“ durch den Bundestag „gepeitscht“ werden. Dem Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann wurde zu Recht stattgegeben. Er verlangt, den Abgeordneten genügend Zeit für eine sorgfältige Beratung zu geben. Sie haben sogar die Pflicht dazu – so hat das Gericht bereits vor etwa 15 Jahren zu einer Angelegenheit in Schleswig-Holstein entschieden. Rechte des Parlaments müssen gewahrt werden. Sie vertreten die Bürgerinnen und Bürger.