Das Bundesverfassungsgericht hat endgültig entschieden: Es ist rechtmäßig, die Deutsche Fußballliga (DFL) an den Kosten von sog. Hochrisikospielen bei Profi-Vereinen ab 5 000 Zuschauern zu beteiligen. Wer Gewinne durch den Fußball machen kann, Umsätze im dreistelligen Millionen-Bereich oder noch mehr verzeichnet und Millionengehälter zahlt, muss auch für Kosten aufkommen, die durch den Spielbetrieb entstehen. Und dazu zählen die für zusätzliche Polizeikräfte bei sog. Hochrisikospielen, in der Regel 500 – 1500 mehr als gewöhnlich. Die Profi-Vereine der 1. Bundesliga sind doch längst zu eigenen Unternehmen geworden. Und: Die DFL als „Träger“ des Spielbetriebes ist Veranstalter des Liga-Betriebes, kassiert hohe Summen durch die Übertragungsrechte und gibt sie wohl größtenteils an die Vereine weiter. Das Urteil ist richtig. Ich habe mich seit langem dafür ausgesprochen, dass es nicht so weiter gehen kann, dass vielerorts gespart oder bezahlt (Steuern, aber auch die oft gar nicht so geringen Gebühren) werden muss, nur nicht für die Leistungen des Staates für das Geschäft Profifußball. Und das sage ich auch als jemand, der gern Fußball gespielt hat und ihn gern schaut.
Polizeieinsätze
Polizeieinsätze: Auch Hamburg für Kostenbeteiligung der Profi-Vereine
Bis zu 2000 Polizeibeamtinnen und -beamte sind bei Spielen der Fußball-Bundesliga im Einsatz. Obwohl es sich um Profi-Vereine handelt, die hohe Umsätze haben und hohe Gehälter zahlen, trägt bislang der Steuerzahler die Kosten. Das muss man nicht für gerecht ansehen. Bremen will Profi-Vereine an den Kosten beteiligen, jetzt auch Hamburg.
Profi-Fußball: Für Polizeieinsätze ist zu zahlen
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert die Beteiligung der Profi-Fußballvereine an den Kosten für die Polizeieinsätze bei Bundesliga-Spielen. Dies ist richtig. Im Profil-Fußball werden nicht nur Ablösen bis zu 100 Mio. Euro gezahlt, auch Gehälter in gigantischen Höhen. Fußball ist in diesem Bereich ein Wirtschaftsfaktor. Den Wandel kann man nicht nur beanspruchen, wenn es zum eigenen Vorteil ist.
Zur Kostenkalkulation gehört auch der Einsatz der Polizei
„Der Steuerzahler ist nicht zuständig für den kostenfreien Schutz gewinnorientierter privater Großveranstaltungen. Dazu zählt der Profifußball. Das OVG Bremen hat zutreffend den Gebührenbescheid für Polizeieinsätze bei Risikospielen der Bundesliga als rechtmäßig bewertet. Ein Urteil, was weitere Klarheit in diese Diskussion bringen sollte“, so der CDA-Landesvorsitzende Werner Kalinka MdL.
Verursacher für Kosten zahlen zu lassen, sei ein Gebot der Gerechtigkeit. Gerade in der 1. Bundesliga werde viel – und immer mehr – Geld verdient. Zur Kostenkalkulation der Veranstalter müsse aber auch der Einsatz der Polizei zählen, denn ohne diese wären die Spiele real nicht mehr durchführbar. Kalinka: „Die Nichtzahlung im Profifußball ist ein nicht mehr akzeptables Privileg. Auch der Bürger kann sich die Polizei nicht so bestellen, wie er dies gerne hätte.“
Sicherheit und damit die Verfügbarkeit von Polizei sei eine knappe Ressource. Auch aus diesem Grund müsse sich die Politik der Diskussion über die Kostenfrage bei Profi-Veranstaltungen stellen. Jetzt komme es darauf an, den Rahmen für die Zahlungspflicht genau abzustecken. Selbstverständlich sei, dass die Begleitung von Protesten und Demonstrationen weiter kostenfrei sei.
Kalinka: „Die CDA Schleswig-Holstein und ich haben seit langem gefordert, die Diskussion über die Bezahlung im Profi-Fußball zu führen. Die jüngste Entwicklung bestätigt uns.“