Das Bundesverfassungsgericht hat endgültig entschieden: Es ist rechtmäßig, die Deutsche Fußballliga (DFL) an den Kosten von sog. Hochrisikospielen bei Profi-Vereinen ab 5 000 Zuschauern zu beteiligen. Wer Gewinne durch den Fußball machen kann, Umsätze im dreistelligen Millionen-Bereich oder noch mehr verzeichnet und Millionengehälter zahlt, muss auch für Kosten aufkommen, die durch den Spielbetrieb entstehen. Und dazu zählen die für zusätzliche Polizeikräfte bei sog. Hochrisikospielen, in der Regel 500 – 1500 mehr als gewöhnlich. Die Profi-Vereine der 1. Bundesliga sind doch längst zu eigenen Unternehmen geworden. Und: Die DFL als „Träger“ des Spielbetriebes ist Veranstalter des Liga-Betriebes, kassiert hohe Summen durch die Übertragungsrechte und gibt sie wohl größtenteils an die Vereine weiter. Das Urteil ist richtig. Ich habe mich seit langem dafür ausgesprochen, dass es nicht so weiter gehen kann, dass vielerorts gespart oder bezahlt (Steuern, aber auch die oft gar nicht so geringen Gebühren) werden muss, nur nicht für die Leistungen des Staates für das Geschäft Profifußball. Und das sage ich auch als jemand, der gern Fußball gespielt hat und ihn gern schaut.